Arbeitsvertrag (unbefristet): Vorlage kostenlos (Word & PDF)
Unbefristeter Arbeitsvertrag für Vollzeit oder Teilzeit mit allen Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz.
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Arbeitsvertrag zwischen [Firma, Rechtsform], vertreten durch [Vorname Nachname, Funktion], [Straße, PLZ Ort] – nachfolgend „Arbeitgeber“ – und [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, PLZ Ort] – nachfolgend „Arbeitnehmer“ – § 1 Beginn, Tätigkeit und Arbeitsort (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem [Datum] auf unbestimmte Zeit als [Berufsbezeichnung, z. B. „Online-Marketing-Manager“] eingestellt. (2) Zu den Aufgaben gehören insbesondere: [kurze Beschreibung der Tätigkeit, z. B. „Planung und Steuerung von Werbekampagnen, Betreuung der Social-Media-Kanäle, Auswertung der Kennzahlen“]. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer im Rahmen des billigen Ermessens (§ 106 GewO) auch andere gleichwertige Aufgaben übertragen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. (3) Arbeitsort ist [Straße, PLZ Ort]. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer vorübergehend auch an anderen Orten im Umkreis von [z. B. 50] km einsetzen, soweit dies betrieblich erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist. [Optional: Mobiles Arbeiten wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.] (4) Auf das Arbeitsverhältnis finden keine Tarifverträge und keine Betriebsvereinbarungen Anwendung. [Alternativ: Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag [Bezeichnung] in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.] § 2 Probezeit (1) Die ersten [z. B. 6, höchstens 6] Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. (2) Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). § 3 Arbeitszeit, Pausen und Überstunden (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt [z. B. 40] Stunden pro Woche, verteilt auf die Wochentage Montag bis Freitag mit [z. B. 8] Stunden täglich. [Bei Teilzeit: Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage wird wie folgt festgelegt: [Tage und Stunden].] (2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen; derzeit gilt eine Kernarbeitszeit von [z. B. 10:00] bis [z. B. 15:00] Uhr. Die gesetzlichen Ruhepausen (§ 4 ArbZG: 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden) und die Ruhezeit von elf Stunden (§ 5 ArbZG) sind einzuhalten. Die Arbeitszeit wird vom Arbeitnehmer täglich im System [Bezeichnung] erfasst. (3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei betrieblicher Notwendigkeit (z. B. Auftragsspitzen, Projektabschluss, Vertretung) im gesetzlich zulässigen Rahmen Überstunden zu leisten, wenn der Arbeitgeber sie anordnet oder nachträglich genehmigt. Überstunden sind nur auf Anordnung oder mit Genehmigung des Arbeitgebers zulässig. (4) Mit dem monatlichen Gehalt sind bis zu [z. B. 10] Überstunden im Kalendermonat abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden innerhalb von [z. B. 3] Monaten durch Freizeit ausgeglichen oder, wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, mit dem anteiligen Bruttostundenlohn vergütet. § 4 Vergütung und Fälligkeit (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von [Betrag] EUR. [Bei Stundenlohn: Der Arbeitnehmer erhält einen Bruttostundenlohn von [Betrag, mindestens 13,90] EUR.] Das Gehalt wird zusammengesetzt aus [Grundgehalt [Betrag] EUR, Zulage [Bezeichnung] [Betrag] EUR] und ist jeweils am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto. (2) [Optional: Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von [Betrag] EUR brutto, fällig mit dem Gehalt für [Monat]. Die Sonderzahlung wird im Eintritts- und Austrittsjahr zeitanteilig gezahlt.] [Optional: Eine variable Vergütung wird in einer gesonderten Zielvereinbarung geregelt.] (3) Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit werden [nicht gezahlt / wie folgt gezahlt: [Prozentsatz]]. (4) Die Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen. Bei einer Lohnpfändung trägt der Arbeitnehmer die Bearbeitungskosten in nachgewiesener Höhe. (5) Die Zahlung von Vergütungsbestandteilen, die nicht in diesem Vertrag vereinbart sind, erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. § 5 Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [z. B. 28] Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Davon sind 20 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz; die übrigen [z. B. 8] Tage sind vertraglicher Zusatzurlaub. (2) Der Urlaub wird vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers und der betrieblichen Belange festgelegt. Der Urlaubsantrag ist mindestens [z. B. 4] Wochen vor Urlaubsbeginn zu stellen. (3) Im Eintritts- und Austrittsjahr wird der Urlaub zeitanteilig gewährt, soweit nicht § 5 BUrlG etwas anderes bestimmt. Der vertragliche Zusatzurlaub verfällt mit dem 31.03. des Folgejahres, wenn er nicht genommen wurde; für den gesetzlichen Urlaub gelten die gesetzlichen Regeln einschließlich der Hinweispflichten des Arbeitgebers. (4) Endet das Arbeitsverhältnis, wird nicht genommener Urlaub abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). § 6 Krankheit und Entgeltfortzahlung (1) Der Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber eine Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, spätestens vor Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag, mit. (2) Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich feststellen zu lassen; gesetzlich Versicherte lassen die Bescheinigung elektronisch übermitteln (eAU). Der Arbeitgeber kann die Feststellung auch früher verlangen. (3) Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (sechs Wochen, nach vierwöchigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses). § 7 Nebentätigkeit, Verschwiegenheit, Datenschutz (1) Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber vor Aufnahme in Textform anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen, insbesondere wenn sie die Arbeitsleistung beeinträchtigt, gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt oder im Wettbewerb zum Arbeitgeber steht. (2) Der Arbeitnehmer wird über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Angelegenheiten des Arbeitgebers, seiner Kunden und Geschäftspartner Stillschweigen bewahren, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, solange und soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Die Rechte aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem Hinweisgeberschutzgesetz bleiben unberührt. (3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm zugänglichen personenbezogenen Daten nur im Rahmen seiner Aufgaben und nach Weisung des Arbeitgebers zu verarbeiten. Die Datenschutzinformation für Beschäftigte (Art. 13 DSGVO) hat der Arbeitnehmer erhalten. (4) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auf Verlangen alle Arbeitsmittel, Unterlagen, Zugangsdaten und Kopien an den Arbeitgeber herauszugeben; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. § 8 Fortbildung und betriebliche Altersversorgung (1) Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer die Teilnahme an betrieblich erforderlichen Fortbildungen an; die Kosten trägt der Arbeitgeber, die Teilnahmezeit gilt als Arbeitszeit. [Optional: Für Fortbildungen mit Kosten über [Betrag] EUR wird eine gesonderte Rückzahlungsvereinbarung geschlossen.] (2) Der Arbeitnehmer hat das Recht, im Rahmen des § 1a BetrAVG einen Teil seines Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Versorgungsträger ist [Name und Anschrift des Versorgungsträgers, z. B. Direktversicherung bei [Versicherer]]. Der Arbeitgeber leistet den gesetzlichen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. [Alternativ, wenn noch kein Versorgungsträger besteht: Eine betriebliche Altersversorgung wird derzeit nicht angeboten; der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung bleibt unberührt.] § 9 Kündigung und Kündigungsverfahren (1) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats / 3 Monaten zum Monatsende] gekündigt werden. Verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB, gilt diese längere Frist auch für den Arbeitnehmer. (2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB); E-Mail, Fax oder Messenger genügen nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Hinweis auf das Kündigungsverfahren: Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). (4) Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung offener Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche von der Arbeitsleistung freistellen. (5) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. (6) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). § 10 Ausschlussfristen (1) Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform geltend gemacht werden. (2) Lehnt die andere Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung, verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von drei weiteren Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. (3) Die Ausschlussfristen gelten nicht für Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, für Ansprüche aus der Haftung wegen Vorsatz, für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Ansprüche, auf die gesetzlich nicht verzichtet werden kann. § 11 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individuelle mündliche Abreden nach Vertragsschluss bleiben wirksam (§ 305b BGB). (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. (3) Der Arbeitnehmer bestätigt, eine unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrags erhalten zu haben. [Ort], den [Datum] ______________________________ [Firma], vertreten durch [Vorname Nachname] Arbeitgeber ______________________________ [Vorname Nachname] Arbeitnehmer HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.
Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.
Wofür die Vorlage passt
- Deine erste Festanstellung in Vollzeit oder Teilzeit ohne Enddatum
- Wenn du die Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) in einem Dokument erledigen willst
- Als Grundlage für Zusatzvereinbarungen wie Homeoffice, Bonus oder Geheimhaltung
- Für Start-ups ohne Tarifbindung und ohne Betriebsrat
Das steht drin
- 1.§ 1 Beginn, Tätigkeit und Arbeitsort
- 2.§ 2 Probezeit
- 3.§ 3 Arbeitszeit, Pausen und Überstunden
- 4.§ 4 Vergütung und Fälligkeit
- 5.§ 5 Urlaub
- 6.§ 6 Krankheit und Entgeltfortzahlung
- 7.§ 7 Nebentätigkeit, Verschwiegenheit, Datenschutz
- 8.§ 8 Fortbildung und betriebliche Altersversorgung
- 9.§ 9 Kündigung und Kündigungsverfahren
- 10.§ 10 Ausschlussfristen
- 11.§ 11 Schlussbestimmungen
Das musst du wissen
- Seit August 2022 verlangt § 2 NachwG deutlich mehr Pflichtangaben (u. a. Probezeit, Überstunden, Fälligkeit des Gehalts, Kündigungsverfahren mit Klagefrist). Fehlen sie, droht ein Bußgeld bis 2.000 EUR je Verstoß. Diese Vorlage deckt alle Punkte ab.
- Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern; in dieser Zeit gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Kündigungsschutz nach dem KSchG greift erst nach sechs Monaten und nur in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitkräften.
- Pauschale Überstundenabgeltung ist nur wirksam, wenn die Zahl der abgegoltenen Stunden klar begrenzt ist. „Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist unwirksam.
- Ausschlussfristen müssen mindestens drei Monate betragen, Textform (E-Mail) genügen lassen und den Mindestlohn sowie Haftung für Vorsatz ausnehmen, sonst sind sie insgesamt unwirksam.
- Der Stundenlohn darf 13,90 EUR brutto (seit 01.01.2026) nicht unterschreiten; ab 01.01.2027 gelten 14,60 EUR. Bei Festgehalt die tatsächlichen Stunden nachrechnen.
Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wann du einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauchst
Der Moment kommt schneller, als die meisten Gründer denken: Die erste Werkstudentin soll nach dem Abschluss bleiben, der Freelancer arbeitet längst 40 Stunden pro Woche nur für dich, oder du brauchst jemanden, der dauerhaft den Kundenservice übernimmt. In allen drei Fällen bist du Arbeitgeber und brauchst einen Arbeitsvertrag ohne Enddatum.
Diese Vorlage passt für Vollzeit und Teilzeit, für Büro, Lager, Laden und Homeoffice-Mix. Sie ist für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Betriebsrat gebaut, also für die typische UG, GmbH oder das Einzelunternehmen in den ersten Jahren. Wer eine zeitlich begrenzte Verstärkung sucht, nimmt stattdessen den befristeten Arbeitsvertrag; für Aushilfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze gibt es den Minijob-Vertrag.
Was muss in einen Arbeitsvertrag? Pflichtangaben nach Nachweisgesetz
Das Nachweisgesetz schreibt seit August 2022 vor, welche Vertragsbedingungen du dem Arbeitnehmer schriftlich festhalten musst. Die Vorlage ordnet sie den Paragrafen zu:
- Name und Anschrift beider Parteien (Vertragskopf)
- Beginn, Tätigkeit und Arbeitsort (§ 1)
- Dauer der Probezeit (§ 2)
- Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und die Bedingungen für Überstunden (§ 3)
- Zusammensetzung und Höhe der Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsweg (§ 4)
- Urlaubsanspruch (§ 5)
- Fortbildungsanspruch und Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung (§ 8)
- Kündigungsfristen, Schriftform der Kündigung und der Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist (§ 9)
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (§ 1 Abs. 4)
Dazu kommen Klauseln, die nicht Pflicht sind, aber im Streit Geld sparen: die Ausschlussfrist in § 10, die Rückgabepflicht für Arbeitsmittel in § 7 und die Freistellungsmöglichkeit nach einer Kündigung in § 9 Abs. 4.
Arbeitsvertrag Muster Schritt für Schritt ausfüllen
Arbeite dich von oben nach unten durch die eckigen Klammern. Im Kopf trägst du Firma mit Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und die Adresse des Arbeitnehmers ein. In § 1 kommen Startdatum, Berufsbezeichnung und zwei bis drei Sätze zu den Aufgaben; formuliere sie so breit, dass du Aufgaben später verschieben kannst, ohne den Vertrag zu ändern.
In § 2 setzt du die Probezeit, höchstens sechs Monate. § 3 braucht die Wochenstunden, die Verteilung auf die Tage und die Zahl der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden; zehn pro Monat sind bei einem Gehalt deutlich über Mindestlohn üblich. In § 4 trägst du das Bruttogehalt ein und streichst die Optionen, die du nicht brauchst, etwa die Sonderzahlung. § 5 verlangt die Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche. In § 8 nennst du den Versorgungsträger oder wählst die Alternative, dass noch keine betriebliche Altersversorgung eingerichtet ist. In § 9 entscheidest du dich für die gesetzliche Grundfrist oder eine längere Frist, die dann für beide Seiten gilt. Zum Schluss alle verbliebenen Klammern löschen, zweimal ausdrucken, beide unterschreiben.
Typische Fehler im Arbeitsvertrag und wie du sie vermeidest
Der häufigste Fehler ist die pauschale Überstundenklausel. „Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist unwirksam, und dann schuldest du jede einzelne Stunde nachträglich. Die Vorlage begrenzt die Zahl deshalb ausdrücklich.
Zweiter Klassiker: eine Probezeit von sieben oder zwölf Monaten. Alles über sechs Monate ist unwirksam, und die kurze Kündigungsfrist gilt dann nur bis zum sechsten Monat. Dritter Fehler ist ein Festgehalt, das umgerechnet auf die tatsächlichen Stunden unter dem Mindestlohn liegt; rechne bei 40 Wochenstunden mit rund 174 Monatsstunden nach.
Vermeide außerdem Ausschlussfristen unter drei Monaten oder ohne Ausnahme für Mindestlohn und Haftung, Urlaubsklauseln, die den gesetzlichen Mindesturlaub verfallen lassen, und eine doppelte Schriftformklausel, die mündliche Individualabreden ausschließen will. Wer die Vorlage unverändert lässt, ist in allen diesen Punkten auf der sicheren Seite.
Rechtliche Grundlagen: Nachweisgesetz, Probezeit, Kündigungsfristen
Ein Arbeitsvertrag kommt formfrei zustande, auch mündlich. Das Nachweisgesetz verlangt aber, dass die wesentlichen Bedingungen dokumentiert und ausgehändigt werden; die Kernangaben spätestens am ersten Arbeitstag, der Rest innerhalb von sieben Tagen beziehungsweise einem Monat. Seit 2025 reicht dafür die Textform, wenn der Arbeitnehmer das Dokument abrufen, speichern und ausdrucken kann und du ihn zu einem Empfangsnachweis aufforderst; in Branchen nach § 2a SchwarzArbG bleibt es bei Papier. Für Befristungen und Kündigungen bleibt die Schriftform auf Papier Pflicht.
Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern, in dieser Zeit gilt die Kündigungsfrist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB. Danach beträgt die Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs. 2 BGB. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen, also 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 13,90 EUR brutto je Stunde; prüfe vor jeder Einstellung die aktuell gültige Grenze.
Wann die kostenlose Vorlage nicht reicht
Bist du tarifgebunden, etwa über eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag deiner Branche, gehen dessen Regeln vor; dann musst du § 1 Abs. 4 anpassen und Vergütung, Urlaub und Fristen gegen den Tarif prüfen. Mit Betriebsrat hat dieser bei Eingruppierung und Arbeitszeit mitzureden.
Für Geschäftsführer, leitende Angestellte mit Prokura, Außendienstler mit Provision, Mitarbeiter mit Dienstwagen oder Auslandseinsatz sowie bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten mit Karenzentschädigung brauchst du Zusatzregelungen, die dieses Muster bewusst nicht enthält. Für Bonus, Homeoffice und Geheimhaltung findest du passende Zusatzvereinbarungen in dieser Bibliothek. GründerX ist Software und keine Rechtsberatung: Bei Zweifeln, insbesondere bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz, lass den Vertrag vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.