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PR-Paket-Rechner: Was musst du versteuern?

Trag deine PR-Pakete und Gratis-Leistungen ein – du bekommst den Wert, den du als Einnahme ansetzt, plus Checkliste für die Belege. Nach den Regeln der Finanzverwaltung. 1 kostenlose Berechnung, nur E-Mail nötig.

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Deine PR-Pakete

Bis zu sechs Posten – die nächste Zeile erscheint, sobald du einen Namen einträgst.

Muss ich PR-Pakete versteuern?

Ja – wenn du ein Produkt erhältst, dafür wirbst und es danach behalten darfst. Die Finanzverwaltung setzt dann den üblichen Endpreis abzüglich üblicher Preisnachlässe als Betriebseinnahme an. Musst du das Produkt zurückschicken, entsteht keine Einnahme.

Gratis-Dienstleistungen gegen Werbung oder namentliche Nennung, etwa Hotelübernachtungen, zählen ebenfalls mit ihrem regulären Wert.

Was passiert, wenn ich das Produkt privat weiter nutze?

Der Wertverlust während der betrieblichen Nutzung ist eine Betriebsausgabe. Nutzt du das Produkt anschließend privat, wird der Teilwert des gebrauchten Stücks als Entnahme erfasst und erhöht deinen Gewinn.

Häufige Fragen

Mit welchem Wert setze ich ein PR-Paket an?
Mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort abzüglich üblicher Preisnachlässe – nicht mit dem Einkaufspreis der Marke.
Muss ich zurückgeschickte Produkte versteuern?
Nein. Wenn du das Produkt nach der Werbung zurückgeben musst, ist es keine Einnahme. Heb den Rücksendebeleg auf.
Zählt eine Gratis-Hotelnacht?
Ja. Gratis-Dienstleistungen gegen Werbung oder Nennung erfasst du mit ihrem regulären Wert als Einnahme.
Ist der Rechner kostenlos?
Eine Berechnung ist kostenlos – E-Mail angeben, Übersicht samt PDF erhalten. Unbegrenzt im GründerX-Abo.

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