Muss ich PR-Pakete versteuern?
Ja – wenn du ein Produkt erhältst, dafür wirbst und es danach behalten darfst. Die Finanzverwaltung setzt dann den üblichen Endpreis abzüglich üblicher Preisnachlässe als Betriebseinnahme an. Musst du das Produkt zurückschicken, entsteht keine Einnahme.
Gratis-Dienstleistungen gegen Werbung oder namentliche Nennung, etwa Hotelübernachtungen, zählen ebenfalls mit ihrem regulären Wert.
Was passiert, wenn ich das Produkt privat weiter nutze?
Der Wertverlust während der betrieblichen Nutzung ist eine Betriebsausgabe. Nutzt du das Produkt anschließend privat, wird der Teilwert des gebrauchten Stücks als Entnahme erfasst und erhöht deinen Gewinn.