Arbeitsvertrag (befristet): Vorlage kostenlos (Word & PDF)
Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit allen Pflichtangaben und sauberer Schriftform.
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Vorschau: Arbeitsvertrag (befristet) als Muster
Befristeter Arbeitsvertrag zwischen [Firma, Rechtsform], vertreten durch [Vorname Nachname, Funktion], [Straße, PLZ Ort] – nachfolgend „Arbeitgeber“ – und [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, PLZ Ort] – nachfolgend „Arbeitnehmer“ – § 1 Befristung, Beginn und Ende (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem [Datum] befristet bis zum [Datum] eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf dieses Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Die Befristung erfolgt ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Die Gesamtdauer einschließlich etwaiger Verlängerungen überschreitet zwei Jahre nicht. [Bei Existenzgründern: Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 2a TzBfG; das Unternehmen wurde am [Datum] gegründet, die Gesamtdauer überschreitet vier Jahre nicht.] [Bei Verlängerung: Dieser Vertrag ist die [erste / zweite / dritte] Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags vom [Datum]; er schließt sich unmittelbar an dessen Ende an und ändert nur die Laufzeit.] (3) Der Arbeitnehmer versichert, dass er zuvor noch nicht bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, auch nicht als Werkstudent, Praktikant mit Arbeitnehmerstatus oder geringfügig Beschäftigter. (4) Diese Befristungsabrede wird von beiden Parteien vor Aufnahme der Tätigkeit eigenhändig unterschrieben (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Befristungstermin hinaus bedarf einer schriftlichen Vereinbarung vor Ablauf der Befristung. § 2 Tätigkeit und Arbeitsort (1) Der Arbeitnehmer wird als [Berufsbezeichnung] eingestellt. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: [Beschreibung der Tätigkeit]. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des billigen Ermessens (§ 106 GewO) auch andere gleichwertige Aufgaben übertragen. (2) Arbeitsort ist [Straße, PLZ Ort]. [Optional: Mobiles Arbeiten wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.] (3) Auf das Arbeitsverhältnis finden keine Tarifverträge und keine Betriebsvereinbarungen Anwendung. [Alternativ: Es gilt der Tarifvertrag [Bezeichnung].] § 3 Probezeit und ordentliche Kündigung (1) Die ersten [z. B. 3] Monate gelten als Probezeit. Sie steht im angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung (§ 15 Abs. 3 TzBfG). In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (2) Das befristete Arbeitsverhältnis kann auch nach der Probezeit von beiden Seiten vor Ablauf der Befristung ordentlich gekündigt werden (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Die Kündigungsfrist beträgt [z. B. 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats]; verlängerte gesetzliche Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB gelten für beide Seiten. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 4 Arbeitszeit und Überstunden (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt [z. B. 40] Stunden pro Woche, verteilt auf Montag bis Freitag mit [z. B. 8] Stunden täglich. [Bei Teilzeit: Verteilung auf die Wochentage: [Tage und Stunden].] (2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen; die gesetzlichen Ruhepausen und die Ruhezeit von elf Stunden nach dem Arbeitszeitgesetz sind einzuhalten. Die Arbeitszeit wird im System [Bezeichnung] erfasst. (3) Bei betrieblicher Notwendigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers im gesetzlich zulässigen Rahmen Überstunden zu leisten. Bis zu [z. B. 8] Überstunden im Monat sind mit dem Gehalt abgegolten; weitere Überstunden werden innerhalb von [z. B. 3] Monaten durch Freizeit ausgeglichen oder mit dem anteiligen Bruttostundenlohn vergütet. § 5 Vergütung und Fälligkeit (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von [Betrag] EUR [bei Stundenlohn: einen Bruttostundenlohn von [Betrag, mindestens 13,90] EUR], fällig am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats, zahlbar bargeldlos auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto. (2) [Optional: Sonderzahlungen, Zulagen oder eine variable Vergütung: [Bezeichnung, Betrag, Fälligkeit]. Im Eintritts- und Austrittsjahr werden Sonderzahlungen zeitanteilig gezahlt.] (3) Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit werden [nicht gezahlt / wie folgt gezahlt: [Prozentsatz]]. (4) Die Abtretung und Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen. § 6 Urlaub, Krankheit, Entgeltfortzahlung (1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [z. B. 28] Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche, davon 20 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub. Im Eintritts- und Austrittsjahr sowie bei kürzerer Laufzeit wird der Urlaub zeitanteilig mit einem Zwölftel je vollen Monat gewährt, soweit § 5 BUrlG nichts anderes bestimmt. Der Urlaub wird unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers und der betrieblichen Belange festgelegt; bei Ende des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Urlaub abgegolten. (2) Der Arbeitnehmer teilt eine Arbeitsverhinderung unverzüglich mit und lässt eine Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich feststellen. Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. § 7 Nebentätigkeit, Verschwiegenheit, Datenschutz (1) Entgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber vor Aufnahme in Textform anzuzeigen; er kann sie untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen. (2) Der Arbeitnehmer bewahrt über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Angelegenheiten des Arbeitgebers, seiner Kunden und Partner Stillschweigen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Die Rechte aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz und dem Hinweisgeberschutzgesetz bleiben unberührt. (3) Personenbezogene Daten verarbeitet der Arbeitnehmer nur im Rahmen seiner Aufgaben und nach Weisung. Bei Beendigung sind alle Arbeitsmittel, Unterlagen und Zugangsdaten herauszugeben. § 8 Fortbildung und betriebliche Altersversorgung (1) Betrieblich erforderliche Fortbildungen bietet der Arbeitgeber auf seine Kosten an; die Teilnahmezeit ist Arbeitszeit. (2) Der Arbeitnehmer kann im Rahmen des § 1a BetrAVG Entgelt in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Versorgungsträger ist [Name und Anschrift des Versorgungsträgers]. [Alternativ: Eine betriebliche Altersversorgung wird derzeit nicht angeboten; der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung bleibt unberührt.] § 9 Kündigungsverfahren, Klagefrist, Meldepflicht (1) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). (2) Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Will er geltend machen, dass die Befristung unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses Klage erheben (§ 17 TzBfG). (3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). § 10 Ausschlussfristen (1) Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Partei in Textform geltend gemacht werden. Lehnt die andere Partei ab oder äußert sie sich nicht innerhalb eines Monats, verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von drei weiteren Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. (2) Ausgenommen sind Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, Ansprüche aus der Haftung wegen Vorsatz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, auf die gesetzlich nicht verzichtet werden kann. § 11 Schlussbestimmungen (1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für diese Klausel. Eine Verlängerung oder Änderung der Befristung bedarf stets der Schriftform. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. (3) Der Arbeitnehmer bestätigt, eine beidseitig unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrags vor Arbeitsbeginn erhalten zu haben. [Ort], den [Datum, vor dem ersten Arbeitstag] ______________________________ [Firma], vertreten durch [Vorname Nachname] Arbeitgeber ______________________________ [Vorname Nachname] Arbeitnehmer HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.
Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.
Wofür die Vorlage passt
- Du willst jemanden zunächst für ein Projekt oder eine Saison einstellen, ohne Dauerbindung
- Für die ersten vier Jahre nach Gründung: Existenzgründer dürfen bis zu vier Jahre sachgrundlos befristen (§ 14 Abs. 2a TzBfG)
- Wenn die Person noch nie bei dir beschäftigt war (Vorbeschäftigungsverbot)
- Als Verlängerungsvertrag innerhalb der Zwei-Jahres-Grenze
Das steht drin
- 1.§ 1 Befristung, Beginn und Ende
- 2.§ 2 Tätigkeit und Arbeitsort
- 3.§ 3 Probezeit und ordentliche Kündigung
- 4.§ 4 Arbeitszeit und Überstunden
- 5.§ 5 Vergütung und Fälligkeit
- 6.§ 6 Urlaub, Krankheit, Entgeltfortzahlung
- 7.§ 7 Nebentätigkeit, Verschwiegenheit, Datenschutz
- 8.§ 8 Fortbildung und betriebliche Altersversorgung
- 9.§ 9 Kündigungsverfahren, Klagefrist, Meldepflicht
- 10.§ 10 Ausschlussfristen
- 11.§ 11 Schlussbestimmungen
Das musst du wissen
- Die Befristung muss vor dem ersten Arbeitstag von beiden Seiten eigenhändig auf Papier unterschrieben sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Fängt der Arbeitnehmer vorher an oder wird per E-Mail unterschrieben, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Ohne Sachgrund sind höchstens zwei Jahre und höchstens drei Verlängerungen erlaubt. Eine Verlängerung muss nahtlos anschließen und darf nur die Laufzeit ändern; jede andere Änderung (Gehalt, Stunden) im Verlängerungsvertrag macht die Befristung unwirksam.
- War die Person schon einmal bei dir angestellt, auch als Werkstudent oder Minijobber, ist eine sachgrundlose Befristung in der Regel ausgeschlossen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Nur bei sehr langem Abstand macht das BAG Ausnahmen.
- Ein befristeter Vertrag kann nur ordentlich gekündigt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Diese Vorlage vereinbart es.
- Arbeitet der Arbeitnehmer nach dem Enddatum mit deinem Wissen weiter, gilt der Vertrag als unbefristet verlängert (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Widersprich sofort schriftlich, wenn das nicht gewollt ist.
Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wann ein befristeter Arbeitsvertrag die richtige Wahl ist
Du hast einen Großauftrag für neun Monate, die Weihnachtssaison im Lager steht an, oder du willst eine Stelle erst einmal testen, bevor du dich dauerhaft bindest. Für genau diese Fälle ist der befristete Arbeitsvertrag ohne Sachgrund gedacht: Er endet automatisch am vereinbarten Tag, ohne Kündigung und ohne Kündigungsschutzprozess.
Als Existenzgründer hast du einen zusätzlichen Vorteil: In den ersten vier Jahren nach der Gründung darfst du nach § 14 Abs. 2a TzBfG bis zu vier Jahre lang sachgrundlos befristen und beliebig oft verlängern. Die Vorlage enthält dafür eine eigene Variante in § 1 Abs. 2. Für Projekte, bei denen du von Anfang an eine Dauerstelle planst, ist der unbefristete Vertrag mit sechs Monaten Probezeit meist die ehrlichere und einfachere Lösung.
Was muss in einen befristeten Arbeitsvertrag?
Zusätzlich zu den Pflichtangaben des Nachweisgesetzes, die auch für befristete Verträge gelten, braucht das Muster drei Dinge, die über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Befristung entscheiden:
- Das kalendermäßige Enddatum und die Rechtsgrundlage der Befristung (§ 1 Abs. 1 und 2)
- Die Versicherung des Arbeitnehmers, dass er noch nie bei dir beschäftigt war (§ 1 Abs. 3)
- Die eigenhändige Unterschrift beider Seiten vor dem ersten Arbeitstag (§ 1 Abs. 4 und Datumszeile)
Dazu kommen die Punkte, die jeder Arbeitsvertrag enthält: Tätigkeit und Arbeitsort (§ 2), Probezeit und das ausdrücklich vereinbarte Recht zur ordentlichen Kündigung (§ 3), Arbeitszeit und Überstunden (§ 4), Vergütung mit Fälligkeit (§ 5), Urlaub und Entgeltfortzahlung (§ 6), Nebentätigkeit und Verschwiegenheit (§ 7), betriebliche Altersversorgung (§ 8) sowie der Hinweis auf Klagefrist und Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit (§ 9). Die Ausschlussfrist in § 10 und die Schlussbestimmungen in § 11 schließen den Vertrag ab.
Befristeter Arbeitsvertrag Muster richtig ausfüllen
Beginne mit § 1 und entscheide dich für eine der drei Varianten in Absatz 2: normale sachgrundlose Befristung bis zwei Jahre, Gründerbefristung bis vier Jahre mit Gründungsdatum, oder Verlängerungsvertrag mit Nummer und Datum des Ursprungsvertrags. Streiche die beiden anderen vollständig. Trage Start- und Enddatum als konkrete Kalendertage ein, nicht als „bis Projektende“.
In § 3 wählst du eine Probezeit, die zur Laufzeit passt: bei zwölf Monaten Laufzeit sind drei Monate angemessen, bei sechs Monaten eher vier bis sechs Wochen. § 4 bis § 8 füllst du wie beim unbefristeten Vertrag mit Stunden, Gehalt, Urlaubstagen und Versorgungsträger. Wichtig ist die Datumszeile am Ende: Das Datum muss vor dem ersten Arbeitstag liegen, und beide Unterschriften müssen im Original auf demselben Dokument stehen. Gib dem Arbeitnehmer seine Ausfertigung erst nach deiner Unterschrift mit und lass ihn den Erhalt in § 11 Abs. 3 bestätigen.
Typische Fehler bei der Befristung und ihre Folgen
Der teuerste Fehler ist die verspätete Unterschrift. Fängt der Arbeitnehmer am Montag an und unterschreibt den Vertrag am Dienstag, ist die Befristung unwirksam und der Vertrag unbefristet. Dasselbe passiert, wenn nur du unterschreibst, wenn per E-Mail oder PDF unterschrieben wird oder wenn im Vertrag eine eingescannte Unterschrift steht.
Zweiter Fehler: Beim Verlängern werden gleichzeitig Gehalt oder Stunden geändert. Eine Verlängerung darf nur die Laufzeit verschieben; alle anderen Änderungen gehören in eine separate Vereinbarung, die du vor oder nach der Verlängerung abschließt. Dritter Fehler ist die Lücke zwischen zwei Verträgen: Die Verlängerung muss nahtlos anschließen und vor Ablauf des alten Vertrags unterschrieben sein.
Und schließlich das stille Weiterarbeiten: Kommt der Mitarbeiter nach dem Enddatum weiter ins Büro und du lässt es zu, entsteht nach § 15 Abs. 6 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Lege dir das Enddatum in den Kalender und entscheide vorher, ob du verlängerst, entfristest oder beendest.
Rechtliche Grundlagen: TzBfG, Schriftform, Vorbeschäftigung
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt in § 14 Abs. 2 TzBfG die kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren mit höchstens drei Verlängerungen. § 14 Abs. 4 TzBfG verlangt für die Befristungsabrede die Schriftform; für sie reicht die Textform des Nachweisgesetzes nicht aus.
Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG schließt die sachgrundlose Befristung aus, wenn die Person schon einmal bei demselben Arbeitgeber angestellt war. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesarbeitsgericht lassen Ausnahmen nur bei sehr langem Abstand oder ganz anders gearteter Tätigkeit zu; verlass dich darauf nicht. Nach § 15 Abs. 3 TzBfG muss eine Probezeit im Verhältnis zur Laufzeit angemessen sein, und nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist die ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie vereinbart ist. Will der Arbeitnehmer die Befristung angreifen, muss er innerhalb von drei Wochen nach dem Enddatum klagen (§ 17 TzBfG). Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutz gelten wie bei unbefristeten Verträgen.
Wann du statt der Vorlage einen Anwalt brauchst
Sobald du länger als zwei Jahre befristen willst oder die Person schon einmal bei dir war, brauchst du einen Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG, etwa Vertretung in Elternzeit oder vorübergehenden Mehrbedarf. Sachgrundbefristungen sind fehleranfällig, weil der Grund bei Vertragsschluss wirklich vorliegen und dokumentiert sein muss; hier lohnt sich die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dasselbe gilt für Kettenbefristungen über viele Jahre, für befristete Verträge mit Schwangeren oder Schwerbehinderten und für Betriebe mit Tarifbindung, in denen der Tarifvertrag andere Höchstdauern und Verlängerungszahlen vorsehen kann. Mit Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern jede Einstellung nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtig. GründerX stellt Software und Muster bereit, keine Rechtsberatung; die Vorlage ersetzt in diesen Fällen die individuelle Prüfung nicht.