Stand 26.10.2026 · amtliche Quellen

Gründungspaket 2026: Rechnungen, Gewerbe, Finanzamt – fertig vorbereitet

Du hast das erste Geld verdient oder fängst gerade an? Dann musst du dich nicht durch Gesetze und Formulare wühlen: Rechnungsvorlagen, die alle Pflichtangaben schon enthalten, und Checklisten für Gewerbeamt, ELSTER und Finanzamt – in der Reihenfolge, in der sie dran sind.

Was du bekommst

  • Übersicht, Reihenfolge und Quellen

    Welcher Schritt wann dran ist – auf einer Seite.

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  • Rechnung (Regelbesteuerung)

    Die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG schon im Layout.

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  • Rechnung (Kleinunternehmer nach § 19 UStG)

    Mit dem richtigen Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 34a UStDV).

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  • Rechnung über einen Kleinbetrag (bis 250 Euro brutto)

    Die schlanke Variante nach § 33 UStDV.

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  • Leitfaden E-Rechnung 2025–2028

    Wann du was darfst – mit allen Übergangsfristen bis 2028.

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  • Checkliste Gewerbeanmeldung

    Was du klärst, mitbringst und was danach passiert.

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  • Checkliste Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Alle Angaben vorher gesammelt – Frist: ein Monat.

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  • Checkliste ELSTER-Zugang

    Welche Registrierung zu dir passt und wie lange der Brief dauert.

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  • Checkliste Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    Die drei Wege zum Antrag beim BZSt.

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  • Gründer-Tracker: Rechnungen, Kleinunternehmer-Grenzen, Fristen

    Rechnet USt, Brutto und deine Kleinunternehmer-Grenze mit.

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Warum gerade jetzt

  • Das Gewerbe meldest du gleichzeitig mit dem Start an, den Fragebogen ans Finanzamt gibst du innerhalb eines Monats ab (§ 14 GewO, § 138 AO).
  • E-Rechnungen empfangen musst du seit 2025 – auch als Kleinunternehmer. Ausstellen an Firmen wird bis 2028 Pflicht (§ 27 Abs. 38 UStG).
  • Firmenkunden brauchen für den Vorsteuerabzug eine Rechnung nach § 14 UStG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG) – die Vorlagen haben jede Pflichtangabe schon an der richtigen Stelle.

29,00 € einmalig – kein Abo

inkl. 19 % USt · Download sofort nach der Zahlung · Rechnung per Mail

Mit dem Kauf gelten unsere AGB. Informationen zum Widerrufsrecht: Widerrufsbelehrung. Bezahlung über Stripe.

Arbeitshilfe, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Jede Aussage im Paket ist mit einer amtlichen Quelle belegt.

Lieber erst selbst ausprobieren?

Viele Schritte gehen auch gratis: Lies E-Rechnungen mit dem E-Rechnung-Leser, stöbere in über 100 Vertragsvorlagen oder in unseren Gratis-Tools. Das Paket bündelt die Gründungsschritte als Dateien zum Behalten.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

Ausstellen musst du keine: Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer auf Papier oder – mit Zustimmung des Empfängers – als PDF gehen (§ 34a UStDV). Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit 2025; ein normales E-Mail-Postfach reicht laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025.

Bis wann darf ich an Firmen noch PDF-Rechnungen schicken?

Für Leistungen bis 31.12.2026 mit Zustimmung des Empfängers; 2027 nur noch, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug; ab 2028 gilt bei inländischen B2B-Umsätzen die E-Rechnung (§ 27 Abs. 38 UStG).

Wie schnell muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt sein?

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit, elektronisch (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Ohne Steuernummer reicht dafür die ELSTER-Registrierung mit E-Mail.

Was ist der Unterschied zu den kostenlosen Tools auf GründerX?

Die Gratis-Tools und Wizards helfen online beim Ausfüllen. Das Paket gibt dir die Vorlagen und Checklisten als eigene Dateien zum Behalten – Word, PDF und Excel – mit allen Quellen auf einen Blick.

Ist das Steuerberatung?

Nein. Das Paket ist eine Arbeitshilfe mit der Rechtslage zum Stand 26.10.2026 und den amtlichen Quellen. Für deinen Einzelfall frag eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder dein Finanzamt.

Quellen (geprüft am 26.10.2026)