Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?
Laut Finanzverwaltung erzielen Influencer, die regelmäßig mit Werbung, Affiliate-Links oder Plattform-Programmen Geld verdienen, in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dann meldest du beim Gewerbeamt ein Gewerbe an und gibst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ab.
Eine Mindestgrenze für die Anmeldung gibt es nicht. Ob du am Ende Steuern zahlst, ist eine zweite Frage – sie hängt vom Gewinn, vom Grundfreibetrag und von deinen anderen Einkünften ab.
Zählen PR-Pakete und Gratis-Reisen als Einnahme?
Ja, wenn du ein Produkt nach der Werbung behalten darfst. Angesetzt wird der übliche Endpreis abzüglich üblicher Preisnachlässe. Auch Gratis-Dienstleistungen gegen Werbung, etwa Hotelübernachtungen, zählen mit ihrem regulären Wert. Musst du ein Produkt zurückschicken, ist es keine Einnahme.
Kleinunternehmer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer – was gilt 2026?
Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt; im ersten Jahr zählt die Grenze von 25.000 €. Einkommensteuer zahlst du auf den Gewinn, der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Gewerbesteuer fällt erst an, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt.