Influencer Steuern 2026: Was du als Creator wirklich anmelden und zahlen musst
Gewerbe, Fragebogen, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer: Was Influencer 2026 anmelden und zahlen müssen – belegt mit dem Leitfaden des Finanzamts Hessen.
Du bekommst Geld für Stories, Provisionen über Affiliate-Links oder Pakete voller Produkte? Dann bist du für das Finanzamt sehr wahrscheinlich kein Hobby mehr. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klarer, als viele denken. Das Finanzamt Hessen hat im Juni 2026 einen eigenen Leitfaden zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern veröffentlicht. Auf diesen Leitfaden und auf die Gesetzestexte stützt sich dieser Artikel. Du erfährst, welche Steuern auf dich zukommen, was als Einnahme zählt, was du absetzen kannst und welche Fristen du kennen musst.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage. Er ist keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation hilft dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Hobby oder Gewerbe? So sieht das Finanzamt Influencer
Der hessische Leitfaden ist hier sehr deutlich: Bist du regelmäßig als Influencer tätig und bekommst dafür Geld, Werbegeschenke oder andere Leistungen, geht das Finanzamt davon aus, dass du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst. Der Grund: Du arbeitest selbständig, wiederholt und mit der Absicht, Gewinn zu machen.
Für dich heißt das: Sobald aus Kooperationen ein wiederkehrendes Muster wird, solltest du deine Tätigkeit anmelden. Der Leitfaden knüpft dabei an das an, was du tust und was du dafür bekommst – nicht an deine Reichweite.
Drei Steuerarten kommen in Frage, und jede hat eigene Regeln:
| Steuerart | Ab wann wird es relevant? | Was du wissen musst |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €, § 32a EStG) | Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz. Andere Einkünfte, etwa aus deinem Job, zählen mit. |
| Gewerbesteuer | Wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt (§ 11 GewStG) | Sie wird laut Leitfaden auf die Einkommensteuer angerechnet. |
| Umsatzsteuer | Sobald du nachhaltig Einnahmen erzielst – Gewinnabsicht spielt keine Rolle | Meist 19 %. Als Kleinunternehmer kannst du befreit sein. |
Einkommensteuer: Es zählt dein Gewinn
Du zahlst nicht ab dem ersten Euro Steuern. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag laut § 32a EStG bei 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wichtig: Dazu zählen alle deine Einkünfte, also auch dein Gehalt aus einem Angestelltenjob oder Mieteinnahmen. Wer nebenbei Content macht und angestellt ist, liegt deshalb oft schon über dieser Grenze.
Versteuert wird dein Gewinn: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Den ermittelst du in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Laut Leitfaden dürfte bei den meisten Influencern keine Buchführungspflicht bestehen.
Was alles als Einnahme zählt
Viele Creator unterschätzen, wie breit der Begriff ist. Der hessische Leitfaden nennt unter anderem:
- Werbeeinnahmen: Geld für Posts, Stories, Platzierungen.
- Affiliate-Provisionen: Provisionen aus Verkäufen über deine Links – also auch Provisionen als TikTok-Shop-Affiliate.
- Plattform-Einnahmen: Geld aus Creator Funds, Abos, Werbeschaltungen oder Twitch-Subs.
- Gratis-Produkte (PR-Samples): Wenn du für ein Produkt wirbst und es danach behalten darfst, ist sein Wert eine Einnahme. Angesetzt wird der übliche Endpreis, abzüglich üblicher Preisnachlässe.
- Gratis-Dienstleistungen: Etwa Hotelübernachtungen im Austausch für Werbung. Hier zählt der reguläre Wert.
Wie viel ein PR-Paket steuerlich wert ist, rechnest du mit dem kostenlosen PR-Paket-Rechner direkt aus.
Was du absetzen kannst
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die mit deiner Creator-Tätigkeit zusammenhängen. Typische Beispiele aus dem Leitfaden:
- Technik: Kameras, Mikrofone, Laptops, Smartphones, Ringlichter
- Software und Lizenzen: Schnittprogramme, Cloud-Speicher, Website-Hosting, Musiklizenzen
- Reisen: Fahrtkosten und Hotels für Drehs, Events und Kooperationen
- Studio und Deko: Requisiten, Büromöbel, Hintergründe, Studiomiete
- Dienstleistungen: Steuerberatung, Buchhaltungs-Tools, Cutter, Designer
Zwei Haken solltest du kennen. Erstens: Teure Anschaffungen setzt du nicht immer sofort ab, sondern verteilt über die Nutzungsdauer. Der Leitfaden nennt als Beispiel einen Schreibtisch über 800 Euro netto. Zweitens: Nutzt du etwas auch privat, etwa dein Smartphone, musst du die Kosten aufteilen.
Gewerbesteuer: Erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag
Deine Tätigkeit ist laut Leitfaden grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Zahlen musst du aber erst, wenn dein Gewerbeertrag (auf volle 100 Euro abgerundet) über 24.500 Euro liegt. Diesen Freibetrag für natürliche Personen regelt § 11 GewStG. Der Gewerbeertrag ist dein Gewinn, angepasst um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen.
Liegst du darüber, gibst du eine Gewerbesteuererklärung ab. Die gezahlte Gewerbesteuer wird laut Leitfaden bei deiner Einkommensteuer angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen belastet sie dich dadurch wirtschaftlich gar nicht.
Umsatzsteuer: Der Punkt, an dem viele stolpern
Für die Umsatzsteuer bist du Unternehmer, sobald du selbständig und nachhaltig Einnahmen erzielst. Nachhaltig heißt laut Leitfaden: planmäßig, wiederholt, über einen längeren Zeitraum und mit professionellem Auftreten. Ein Beispiel aus dem Leitfaden ist, wenn du wiederholt Produkte bewirbst und dafür über gesponserte Beiträge oder Affiliate-Links bezahlt wirst. Ob du dabei Gewinn machen willst, ist für die Umsatzsteuer egal.
Als Regelunternehmer gibst du Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) und eine Jahreserklärung elektronisch ab, zum Beispiel über ELSTER. Auf deine Umsätze fallen fast immer 19 % an. Dafür holst du dir die Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmen zurück, etwa für eine neue Kamera.
Kleinunternehmerregelung
Du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im ersten Jahr deiner Tätigkeit gilt laut Leitfaden die Grenze von 25.000 Euro. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Du kannst auf die Regelung verzichten. Das bindet dich aber laut § 19 Abs. 3 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre. Ob sich das lohnt, hängt stark von deinen Kunden und Ausgaben ab. Alle Details findest du im Ratgeber Kleinunternehmer 2026.
Gutschriften von Agenturen
Hast du schon Abrechnungen von Agenturen bekommen, auf denen „Gutschrift“ steht? Dann hat dein Geschäftspartner die Rechnung für dich erstellt. Das ist zulässig. Der Leitfaden betont aber: Die Umsätze daraus musst du trotzdem in deiner Voranmeldung angeben.
Auch Sachleistungen lösen Umsatzsteuer aus
Gratis-Produkte, Hotelnächte und Event-Einladungen sind laut Leitfaden grundsätzlich Sachzuwendungen, die Umsatzsteuer auslösen. Ausnahmen kann es geben, wenn du die Ware zurückschicken musst oder sie nur sehr geringen Wert hat.
Deine Pflichten in der richtigen Reihenfolge
Diese Checkliste fasst die Schritte aus dem hessischen Leitfaden und den Gesetzen zusammen:
- Gewerbe anmelden beim örtlichen Gewerbeamt. § 14 GewO verlangt die Anzeige „gleichzeitig“ mit dem Beginn.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über ELSTER ausfüllen, und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn (§ 138 Abs. 4 AO). Darüber bekommst du deine Steuernummer.
- Im Fragebogen bei Bedarf gleich die USt-IdNr. beantragen. Das BZSt schickt sie ausschließlich per Post.
- Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen: einzeln, vollständig, richtig, zeitnah und geordnet, Belege aufbewahren.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, falls du kein Kleinunternehmer bist.
- Einkommensteuererklärung mit Anlage G und Anlage EÜR elektronisch abgeben.
Zur Einkommensteuererklärung schreibt der Leitfaden: Sie ist nur Pflicht, wenn deine gesamten Einkünfte im Jahr über dem Grundfreibetrag liegen. Die Umsatzsteuer hat ihre eigenen Erklärungspflichten. Wie du Schritt für Schritt startest, zeigt dir der Guide Creator-Setup. Und ob dein Content-Business Gewerbe oder freiberuflich ist, klärt der Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Wird das kontrolliert? Ja – und zwar zunehmend
Der hessische Leitfaden sagt es offen: Social Media gerät „zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden“. Die Ämter recherchieren im Internet und schicken Auskunftsersuchen an deine Geschäftspartner.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (Jahresbericht 2024, TNr. 49). Der ORH hatte 38 Influencer-Fälle über eigene Internetrecherche ausgewählt. Davon hatten 5 keine Steuernummer. Wichtig: Diese Fälle wurden gezielt ausgewählt und nicht zufällig gezogen. Sie sind also nicht repräsentativ. Der ORH empfiehlt unter anderem, Angaben zum Internetauftritt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Pflicht zu machen und mehr Auskunftsersuchen an Plattformen zu stellen.
Wer seine Pflichten ignoriert, riskiert laut Leitfaden Nachzahlungen, hohe Zinsen, Geldstrafen und in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Übrigens: Auch Werbung musst du richtig kennzeichnen. Das ist aber eine Frage des Wettbewerbs- und Medienrechts, nicht des Steuerrechts. Lass dich dazu im Zweifel rechtlich beraten.
So hilft dir GründerX
Du willst nicht jede Frist selbst im Kopf behalten? Mit dem kostenlosen Influencer-Steuer-Check findest du in wenigen Minuten heraus, welche Pflichten für dich gelten. In GründerX führt dich der KI-Co-Pilot Felix Schritt für Schritt durch Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und USt-IdNr. Er erklärt dir jedes Feld in normaler Sprache. Felix ersetzt keinen Steuerberater, aber du gehst gut vorbereitet ins Gespräch. Alles für Creator findest du auf gruenderx.de/influencer, die Konditionen unter Preise.
Häufige Fragen
Muss ich als kleiner Influencer überhaupt Steuern zahlen?
Bekommst du regelmäßig Geld, Produkte oder Leistungen für Werbung, geht das Finanzamt laut hessischem Leitfaden von gewerblichen Einkünften aus. Einkommensteuer zahlst du aber erst, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €). Anmelden musst du dich trotzdem.
Muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich angestellt bin?
Ja, wenn du deine Creator-Tätigkeit regelmäßig und gegen Entgelt ausübst. Der Leitfaden nennt die Gewerbeanmeldung als ersten Schritt. Deine Einkünfte aus dem Job und aus Social Media werden dann zusammen versteuert.
Zählen PR-Pakete als Einnahme?
Ja, wenn du für das Produkt wirbst und es danach behalten darfst. Angesetzt wird der übliche Endpreis abzüglich üblicher Preisnachlässe. Nutzt du es später privat, zählt laut Leitfaden der Teilwert als Entnahme.
Ab wann zahle ich Gewerbesteuer?
Erst wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt (§ 11 GewStG). Die Gewerbesteuer wird laut Leitfaden auf die Einkommensteuer angerechnet.
Bis wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?
Innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Das geht online über ELSTER.
Bin ich automatisch Kleinunternehmer?
Die Regelung greift, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im ersten Jahr gilt laut Leitfaden die 25.000-Euro-Grenze. Du kannst darauf verzichten, bist dann aber mindestens fünf Jahre gebunden.
Quellen
- Finanzamt Hessen / Hessisches Ministerium der Finanzen: Besteuerung von Influencerinnen und Influencern (Stand Juni 2026)
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag 2026)
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag
- § 19 UStG – Kleinunternehmer
- § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- BZSt: Vergabe und Erteilung der USt-IdNr.
- Bayerischer Oberster Rechnungshof: Jahresbericht 2024, TNr. 49 – Besteuerung professioneller Social-Media-Akteure
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