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TikTok Shop Affiliate Steuern: Was du auf Provisionen und Samples zahlen musst

Provisionen, Samples, Gewerbe und Umsatzsteuer: Was TikTok-Shop-Affiliates in Deutschland versteuern müssen – auch bei kleinen Beträgen.

Du zeigst Produkte in deinen Videos oder im Live, packst den Warenkorb-Link dazu und bekommst Provision, wenn jemand kauft. Dazu kommen kostenlose Samples von Shops. Das fühlt sich oft nicht wie ein „richtiges“ Business an, gerade wenn die ersten Auszahlungen klein sind. Steuerlich ist es aber eines. In diesem Artikel erfährst du, wie das Finanzamt Provisionen und Samples behandelt, ab wann du ein Gewerbe brauchst und warum du für die Umsatzsteuer schon mit kleinen Beträgen Unternehmer sein kannst.

Hinweis: Dieser Artikel stützt sich auf den Leitfaden des Finanzamts Hessen (Stand Juni 2026) und auf die Gesetzestexte. Er ist keine Steuerberatung im Einzelfall.

Provisionen sind Betriebseinnahmen

Der hessische Leitfaden zur Besteuerung von Influencern zählt Provisionen aus Verkäufen über deine individuellen Links ausdrücklich zu den Betriebseinnahmen. Genau das ist dein Geschäftsmodell als TikTok-Shop-Affiliate. Dazu können weitere Einnahmen kommen, die der Leitfaden ebenfalls nennt:

  • direktes Geld für Posts, Stories oder Platzierungen (zum Beispiel feste Honorare von Shops)
  • Plattform-Einnahmen, etwa aus Creator Funds oder Abos
  • Gratis-Produkte, die du nach der Werbung behalten darfst
  • Gratis-Dienstleistungen im Austausch für Werbung

Versteuert wird am Ende nicht der Umsatz, sondern dein Gewinn: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Den ermittelst du in der Regel per Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Ab wann brauchst du ein Gewerbe?

Eine Euro-Grenze für die Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Laut Leitfaden kommt es auf deine Tätigkeit an: Bist du regelmäßig als Influencer tätig und erhältst dafür Geld, Werbegeschenke oder andere Leistungen, geht das Finanzamt von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus. Die Begründung: selbständig, wiederholt, mit Gewinnerzielungsabsicht. Wer laufend Produkte gegen Provision bewirbt, erfüllt das typischerweise.

Die Schritte laut Leitfaden und Gesetz:

  1. Gewerbe anmelden beim örtlichen Gewerbeamt. § 14 GewO verlangt die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Beginn (§ 138 Abs. 4 AO). Damit bekommst du deine Steuernummer.
  3. Aufzeichnungen führen: jede Einnahme und Ausgabe einzeln, vollständig und geordnet, mit Belegen.
  4. Steuererklärungen abgeben: Einkommensteuer mit Anlage G und EÜR, dazu je nach Status die Umsatzsteuer.

Wie du das alles startklar machst, zeigt der Guide Creator-Setup.

Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag zählt fürs Gesamteinkommen

Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2026 sind das laut § 32a EStG 12.348 Euro. Der Leitfaden betont: Dazu zählen auch andere Einkünfte, etwa aus einem Angestelltenjob. Wenn du also Vollzeit arbeitest und nebenbei Provisionen verdienst, ist der Grundfreibetrag oft schon durch dein Gehalt ausgeschöpft – dann fällt auf deinen Affiliate-Gewinn in der Regel Einkommensteuer an.

Die Gewerbesteuer ist für die meisten Affiliates am Anfang kein Thema. Sie fällt erst an, wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt (§ 11 GewStG). Laut Leitfaden wird sie dann auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer: Unternehmer auch bei kleinen Beträgen

Hier liegt der häufigste Irrtum. Viele denken: „Ich verdiene ja kaum etwas, also betrifft mich die Umsatzsteuer nicht.“ Der hessische Leitfaden sieht das anders. Du bist umsatzsteuerlich Unternehmer, wenn du selbständig und nachhaltig Einnahmen erzielst. Als Beispiel nennt der Leitfaden genau deinen Fall: Du bewirbst wiederholt Produkte und bekommst dafür eine Vergütung über gesponserte Beiträge oder Affiliate-Links. Ob du dabei Gewinn erzielen willst, spielt für die Umsatzsteuer keine Rolle.

Unternehmer zu sein heißt aber nicht automatisch, dass du Umsatzsteuer zahlst. Dafür gibt es die Kleinunternehmerregelung.

Kleinunternehmer als Affiliate

Nach § 19 UStG sind deine Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Im ersten Jahr gilt laut Leitfaden die 25.000-Euro-Grenze. Als Kleinunternehmer:

  • gibst du keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab,
  • weist du keine Umsatzsteuer aus,
  • darfst du keine Vorsteuer abziehen, etwa aus dem Kauf einer Kamera.

Du kannst freiwillig auf die Regelung verzichten. Dann bist du laut § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden. Ob das für dich sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Kleinunternehmer 2026.

Wichtig: Auch kostenlose Produkte zählen bei der Umsatzsteuer mit. Laut Leitfaden sind Gratis-Produkte und andere Sachleistungen grundsätzlich Sachzuwendungen, die Umsatzsteuer auslösen. Sie können also deinen Umsatz erhöhen.

Gutschriften statt eigener Rechnungen

Oft rechnet nicht der Creator ab, sondern der Partner: Agenturen oder Plattformen schicken dir eine „Gutschrift“. Laut Leitfaden ist das zulässig, die Umsätze darin musst du aber trotzdem in deiner Voranmeldung angeben, wenn du regelbesteuert bist. Bewahr diese Abrechnungen sorgfältig auf.

Samples: Wann sie Einnahmen sind

Als Affiliate bekommst du Samples, um sie in Videos und Lives zu zeigen. Steuerlich hängt viel davon ab, was danach mit der Ware passiert:

SituationEinkommensteuer laut Leitfaden HessenUmsatzsteuer laut Leitfaden Hessen
Du bewirbst das Produkt und darfst es behaltenBetriebseinnahme in Höhe des üblichen Endpreises abzüglich üblicher PreisnachlässeGrundsätzlich Sachzuwendung mit Umsatzsteuer
Du musst es zurückschicken–Abweichungen von der Regel möglich
Produkt von sehr geringem Wert–Abweichungen von der Regel möglich
Du nutzt das behaltene Produkt später privatTeilwert des gebrauchten Produkts als Entnahme–

Der Wertverzehr während der betrieblichen Nutzung ist laut Leitfaden eine Betriebsausgabe. Für den Fall „zurückschicken“ macht der Leitfaden zur Einkommensteuer keine eigene Aussage, die Einnahme knüpft er aber an das Behalten. Halte deshalb bei jedem Sample fest, ob du es behalten durftest. Mit dem kostenlosen PR-Paket-Rechner ermittelst du den Wert schnell.

Was du als Affiliate absetzen kannst

Der Leitfaden nennt typische Betriebsausgaben, die auch für TikTok-Creator passen:

  • Smartphone, Kamera, Mikrofon, Ringlicht
  • Schnittprogramme, Cloud-Speicher, Musiklizenzen
  • Requisiten und Hintergründe für Lives
  • Fahrten und Hotels für Drehs und Events
  • Steuerberatung und Buchhaltungs-Tools

Teure Anschaffungen verteilst du teilweise über die Nutzungsdauer. Nutzt du Geräte auch privat, teilst du die Kosten auf.

Kontrolle: Das Finanzamt schaut hin

Laut hessischem Leitfaden rückt Social Media zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden, etwa über Internetrecherche und Auskunftsersuchen an Geschäftspartner. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat 2024 berichtet, dass von 38 selbst recherchierten Influencern 5 keine Steuernummer hatten. Diese Stichprobe war gezielt ausgewählt und ist nicht repräsentativ. Sie zeigt aber, dass die Ämter nachsehen.

Ein Hinweis noch: Werbung in deinen Videos musst du kennzeichnen. Das ist ein eigenes Rechtsthema und nicht Teil dieses Artikels.

So hilft dir GründerX

Du willst wissen, welche Pflichten für dich gelten? Der kostenlose Influencer-Steuer-Check gibt dir in wenigen Minuten eine erste Einschätzung. In GründerX führt dich der KI-Co-Pilot Felix Schritt für Schritt durch Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und USt-IdNr. Er erklärt jedes Feld in einfachen Worten. Felix ersetzt keinen Steuerberater, aber du verstehst, was du da ausfüllst. Mehr für Creator findest du auf gruenderx.de/influencer, alles zu TikTok Shop auf gruenderx.de/tiktok-shop.

Häufige Fragen

Muss ich TikTok-Shop-Provisionen versteuern?

Ja. Affiliate-Provisionen sind laut Finanzamt Hessen Betriebseinnahmen. Einkommensteuer zahlst du, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro).

Brauche ich ein Gewerbe, wenn ich nur 50 Euro im Monat verdiene?

Eine feste Betragsgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist laut Leitfaden, ob du regelmäßig gegen Geld oder Sachleistungen tätig bist. Ist das der Fall, ist die Gewerbeanmeldung der erste Schritt.

Bin ich mit kleinen Provisionen automatisch Kleinunternehmer?

Nicht automatisch, aber du kannst die Regelung nutzen, wenn du die Grenzen einhältst: Vorjahr höchstens 25.000 Euro, laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro, im ersten Jahr laut Leitfaden 25.000 Euro.

Muss ich Samples versteuern, die ich behalten darf?

Ja, wenn du dafür wirbst und das Produkt behalten darfst. Angesetzt wird laut Leitfaden der übliche Endpreis abzüglich üblicher Preisnachlässe. Bei der Umsatzsteuer gelten Sachzuwendungen grundsätzlich als steuerpflichtig.

Muss ich selbst Rechnungen schreiben?

Rechnet dein Partner per Gutschrift ab, hat er die Rechnung für dich erstellt. Das ist zulässig. Die Umsätze musst du trotzdem erklären. Eine Gutschrift setzt laut § 14 Abs. 2 UStG voraus, dass sie vorher vereinbart wurde. Gibt es keine solche Vereinbarung, stellst du die Rechnung selbst.

Quellen

#TikTok Shop#Affiliate#Creator#Steuern#Umsatzsteuer

Steuerfristen & Neuigkeiten für Gründer

Kurze Mail, bevor eine Frist abläuft oder sich für Gründer etwas ändert – höchstens zwei pro Woche, meist seltener.

Erstellt von der GründerX-Redaktion mit KI-Unterstützung (Felix von GründerX), Stand 25. Oktober 2026. Verantwortlich für den Inhalt: Sonni Buttke, Gründer von GründerX. Keine Steuer- oder Rechtsberatung – im Einzelfall Steuerberater fragen.