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Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen: Vorlage kostenlos (Word & PDF)

Vereinbarung für die Zusammenarbeit zweier Unternehmen bei Co-Marketing oder einem gemeinsamen Angebot: Beiträge, Kosten und Erlöse, Marken, Verantwortlichkeiten, keine Gesellschaft, Laufzeit.

Dienstleistung & ProjekteStand Oktober 2026Word · PDF · Text

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Vorschau: Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen als Muster

Kooperationsvereinbarung

zwischen

[Firma], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname]
– nachfolgend „Partner A“ –

und

[Firma], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname]
– nachfolgend „Partner B“ –

– gemeinsam „die Partner“ –

Präambel
Partner A [kurze Beschreibung, z. B. „betreibt einen Onlineshop für Fitnessgeräte“]. Partner B [z. B. „bietet Online-Ernährungscoaching an“]. Die Partner möchten ihre Angebote gegenseitig bewerben und ein gemeinsames Angebot für ihre Kunden schaffen, ohne eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. Dies vorausgeschickt vereinbaren sie:

§ 1 Gegenstand und Ziel der Kooperation
(1) Gegenstand der Kooperation ist [genaue Beschreibung, z. B. „die gemeinsame Vermarktung eines Pakets aus [Produkt A] und [Leistung B] unter der Bezeichnung „[Aktionsname]“ sowie die gegenseitige Bewerbung in Newslettern, Social-Media-Kanälen und auf den Websites der Partner“].
(2) Die Kooperation umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
   a) [z. B. gegenseitige Verlinkung und Vorstellung auf den Websites und in je [Anzahl] Newslettern pro Quartal],
   b) [z. B. ein gemeinsames Bundle-Angebot: Kunden, die [Produkt A] kaufen, erhalten einen Gutschein über [Betrag/Prozent] für [Leistung B] und umgekehrt],
   c) [z. B. [Anzahl] gemeinsame Webinare oder Events pro Jahr],
   d) [z. B. gemeinsame Pressemitteilung zum Start am [Datum]].
(3) Die Einzelheiten jeder Maßnahme (Inhalt, Termine, Verantwortliche, Budget) werden in einem Maßnahmenplan (Anlage 1) festgehalten, der in Textform fortgeschrieben wird.
(4) Jeder Partner bleibt in seinem übrigen Geschäft vollständig frei. Eine Pflicht zur Ausweitung der Kooperation besteht nicht.

§ 2 Beiträge und Aufgaben der Partner
(1) Partner A übernimmt: [z. B. Erstellung der Landingpage, Abwicklung der Bestellungen des Bundles, Versand der Produkte, Bereitstellung von [Anzahl] Produktbildern].
(2) Partner B übernimmt: [z. B. Erbringung der Coaching-Leistung gegenüber den Kunden, Erstellung der Webinar-Inhalte, Bewerbung in seinen Kanälen mit mindestens [Anzahl] Beiträgen pro Monat].
(3) Jeder Partner erbringt seine Beiträge im eigenen Namen, mit eigenen Mitteln und auf eigene Kosten, soweit § 3 nichts anderes bestimmt. Er setzt hierfür eigenes Personal oder eigene Dienstleister ein und bleibt für diese verantwortlich.
(4) Die Partner benennen je einen Ansprechpartner: für Partner A [Vorname Nachname, E-Mail], für Partner B [Vorname Nachname, E-Mail]. Die Ansprechpartner stimmen sich [z. B. monatlich] ab und halten Ergebnisse in Textform fest.

§ 3 Kosten, Erlöse und Abrechnung
(1) Jeder Partner trägt die Kosten seiner eigenen Beiträge selbst. Gemeinsame Kosten (z. B. externe Dienstleister, Werbebudget, Veranstaltungsräume) werden nur nach vorheriger Freigabe beider Partner in Textform beauftragt und im Verhältnis [z. B. 50 : 50] getragen. Der Partner, der die Rechnung erhält, berechnet dem anderen dessen Anteil mit Beleg weiter.
(2) Erlöse: Jeder Partner schließt Verträge mit Kunden im eigenen Namen und vereinnahmt die Erlöse aus seinen Verträgen selbst. [Variante A: Für jeden Kunden, der über die Kooperation (Gutscheincode [CODE], Link [URL], Bundle) einen Vertrag mit dem anderen Partner schließt, erhält der vermittelnde Partner eine Vergütung von [z. B. 15] % des Nettoumsatzes des ersten Auftrags bzw. [Betrag] EUR je Abschluss.] [Variante B: Beim Bundle-Angebot rechnet Partner A den Gesamtpreis gegenüber dem Kunden ab und zahlt Partner B für dessen Leistungsanteil einen festen Betrag von [Betrag] EUR netto je verkauftem Bundle.]
(3) Vergütungen nach Absatz 2 werden [monatlich / quartalsweise] bis zum [z. B. 15.] des Folgemonats auf Grundlage einer Aufstellung der betreffenden Abschlüsse abgerechnet und mit Rechnung zuzüglich Umsatzsteuer gezahlt; Zahlungsziel [z. B. 14] Tage. Stornierte, widerrufene oder nicht bezahlte Aufträge werden in der nächsten Abrechnung berichtigt.
(4) Jeder Partner darf die für ihn relevanten Abrechnungsunterlagen des anderen einmal jährlich durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, wenn er begründete Zweifel darlegt.
(5) Eine gemeinsame Kasse, ein gemeinsames Konto oder gemeinsames Vermögen werden nicht gebildet.

§ 4 Marken, Logos, Nutzungsrechte
(1) Jeder Partner räumt dem anderen für die Dauer dieser Vereinbarung das einfache, nicht übertragbare, unentgeltliche Recht ein, seine Firma, Marken, Logos und die in Anlage 2 bezeichneten Werbematerialien ausschließlich im Rahmen der Kooperationsmaßnahmen nach § 1 zu nutzen. Jede Verwendung außerhalb der Kooperation bedarf gesonderter Zustimmung.
(2) Marken und Logos werden nur in der vom Inhaber freigegebenen Form (Markenrichtlinien in Anlage 2) verwendet. Jede konkrete Verwendung (Anzeige, Landingpage, Pressetext) wird dem Inhaber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt; er antwortet innerhalb von [z. B. 3] Werktagen, sonst gilt die Verwendung als freigegeben. Eine Markenlizenz im Übrigen wird nicht eingeräumt.
(3) Gemeinsam erstellte Inhalte (z. B. Webinar-Aufzeichnungen, Landingpage-Texte, gemeinsame Grafiken) dürfen beide Partner während der Kooperation in ihren Kanälen nutzen. Nach Beendigung darf jeder Partner solche Inhalte weiter nutzen, in denen Marken, Logos und Beiträge des anderen entfernt oder unkenntlich gemacht wurden; im Übrigen ist die Nutzung einzustellen. Rechte an Vorbestehendem (Produkte, Kurse, Software, Texte eines Partners) bleiben bei diesem.
(4) Die Bezeichnung „[Aktionsname]“ für das gemeinsame Angebot [steht Partner A zu / wird von beiden Partnern nur gemeinsam und nur während der Kooperation genutzt; keine Partei meldet sie als Marke an, ohne dass die andere zustimmt].

§ 5 Verantwortlichkeiten gegenüber Kunden
(1) Jeder Partner ist allein Vertragspartner seiner Kunden und allein verantwortlich für seine Produkte und Leistungen, insbesondere für Produktinformationen, Preise, Lieferung, Leistungserbringung, Gewährleistung, Widerruf, Reklamationen, Rechnungsstellung und Kundenservice.
(2) Auf allen Kundenseiten, Bestellstrecken, Angeboten und in der Werbung wird deutlich gemacht, welcher Partner für welches Produkt oder welche Leistung Vertragspartner ist. Bei Bundles nach § 3 Abs. 2 Variante B ist [Partner A] Vertragspartner des Kunden für das Gesamtpaket; Partner B erbringt seine Leistung als Erfüllungsgehilfe von Partner A gegenüber dem Kunden.
(3) Jeder Partner stellt den anderen von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Produkten, Leistungen, Werbeaussagen oder einer Verletzung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
(4) Jeder Partner beachtet in seiner Werbung für die Kooperation das Wettbewerbsrecht (insbesondere Preisangaben, Kennzeichnung von Werbung, Gewinnspielregeln) und hält die Plattformrichtlinien ein.

§ 6 Keine Gesellschaft, keine Vertretung
(1) Die Partner wollen keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder sonstige Gesellschaft gründen. Es werden keine gemeinsamen Beiträge zu einem gemeinsamen Vermögen geleistet, kein gemeinsamer Gewinn verteilt und keine gemeinsamen Verbindlichkeiten begründet. Jeder Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(2) Kein Partner ist berechtigt, den anderen zu vertreten, Erklärungen in dessen Namen abzugeben oder Verbindlichkeiten für ihn einzugehen. Die Partner treten nach außen nicht als gemeinsames Unternehmen, Joint Venture oder unter einer gemeinsamen Firma auf.
(3) Sollte ein Gericht die Kooperation dennoch als Gesellschaft einordnen, vereinbaren die Partner bereits jetzt, dass im Innenverhältnis jeder Partner die aus seinem Geschäftsbereich stammenden Verbindlichkeiten allein trägt und den anderen davon freistellt.

§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz, Kundendaten
(1) Die Partner behandeln alle vertraulichen Informationen des jeweils anderen (Kundenzahlen, Umsätze, Konditionen, Pläne, Zugangsdaten) vertraulich und nutzen sie nur für die Kooperation, auch [z. B. 3] Jahre über deren Ende hinaus.
(2) Kundendaten verbleiben bei dem Partner, der sie erhoben hat. Eine Weitergabe an den anderen Partner erfolgt nur, soweit der Kunde eingewilligt hat oder sie zur Erfüllung eines vom Kunden geschlossenen Vertrags erforderlich ist, und nur im dafür nötigen Umfang. Für gemeinsame Maßnahmen, bei denen beide Partner über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheiden (z. B. gemeinsame Anmeldeseite für ein Webinar), schließen die Partner eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO (Anlage 3) und informieren die Betroffenen darüber.
(3) Werbliche Ansprache der Kunden des anderen Partners (Newsletter, Anrufe) erfolgt ausschließlich über die Kanäle des jeweils anderen Partners oder nach eigener Einwilligung des Kunden.

§ 8 Wettbewerb und Kartellrecht
(1) Die Partner bleiben in ihrer Preisgestaltung, ihrer Kundenauswahl und ihrem Marktverhalten frei. Diese Vereinbarung enthält keine Absprachen über Preise gegenüber Kunden (ausgenommen den Preis des gemeinsamen Bundles nach § 3 Abs. 2 Variante B, den Partner A als Vertragspartner festlegt), über Kunden- oder Gebietsaufteilung oder über die Beschränkung des Wettbewerbs.
(2) Jeder Partner darf während und nach der Kooperation mit Dritten zusammenarbeiten, auch mit Wettbewerbern des anderen. [Optional: Während der Laufzeit führen die Partner keine vergleichbare Kooperation mit einem unmittelbaren Wettbewerber des anderen Partners durch; betroffene Wettbewerber: [Namen].]

§ 9 Haftung
(1) Jeder Partner haftet dem anderen unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ein Partner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf [Betrag] EUR je Vertragsjahr.
(3) Ein Ausgleich entgangener Erlöse oder nicht erreichter Reichweiten- oder Umsatzziele ist ausgeschlossen; Zielwerte in Anlage 1 sind unverbindliche Planungsgrößen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vereinbarung beginnt am [Datum] und läuft [bis zum [Datum] / auf unbestimmte Zeit]. Sie kann von jedem Partner mit einer Frist von [z. B. 3] Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum [Datum].
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung, bei rufschädigendem Verhalten, bei Insolvenz oder bei einem Kontrollwechsel beim anderen Partner.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nach Beendigung stellen die Partner innerhalb von [z. B. 30] Tagen jede gemeinsame Werbung ein, entfernen Marken und Logos des anderen aus ihren Kanälen und wickeln begonnene Kundenaufträge und ausstehende Vergütungen nach § 3 ordnungsgemäß ab. Gutscheine, die vor Beendigung ausgegeben wurden, werden bis zu ihrem Ablaufdatum eingelöst.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform; das gilt auch für diese Klausel. Der Maßnahmenplan (Anlage 1) kann von den Ansprechpartnern in Textform fortgeschrieben werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit beide Partner Kaufleute sind, [Ort].
(4) Anlagen: Anlage 1 Maßnahmenplan, Anlage 2 Marken- und Werbematerialien mit Richtlinien, [Anlage 3 Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO].
(5) Jeder Partner erhält eine unterschriebene Ausfertigung.

[Ort], den [Datum]


______________________________
[Vorname Nachname], für Partner A


______________________________
[Vorname Nachname], für Partner B

HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.

Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.

Wofür die Vorlage passt

  • Zwei Unternehmen bewerben sich gegenseitig, bündeln Produkte oder bieten gemeinsam ein Paket an
  • Gemeinsame Aktionen wie Webinare, Events, Newsletter-Tausch, Bundle-Angebote oder Co-Branding
  • Wenn klar sein soll, wer welche Kosten trägt und wie Erlöse aufgeteilt werden
  • Wenn ausdrücklich keine GbR entstehen soll und jeder Partner nur für sich haftet

Das steht drin

  1. 1.§ 1 Gegenstand und Ziel der Kooperation
  2. 2.§ 2 Beiträge und Aufgaben der Partner
  3. 3.§ 3 Kosten, Erlöse und Abrechnung
  4. 4.§ 4 Marken, Logos, Nutzungsrechte
  5. 5.§ 5 Verantwortlichkeiten gegenüber Kunden
  6. 6.§ 6 Keine Gesellschaft, keine Vertretung
  7. 7.§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz, Kundendaten
  8. 8.§ 8 Wettbewerb und Kartellrecht
  9. 9.§ 9 Haftung
  10. 10.§ 10 Laufzeit und Kündigung
  11. 11.§ 11 Schlussbestimmungen

Das musst du wissen

  • Sobald zwei Unternehmen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und sich dazu verpflichten, kann nach §§ 705 ff. BGB auch ohne Vertrag eine GbR entstehen – mit gesamtschuldnerischer Haftung. Die Vorlage schließt das ausdrücklich aus und trennt die Beiträge sauber.
  • Gemeinsame Werbung ist keine gemeinsame Verantwortung: Wer gegenüber dem Kunden Vertragspartner ist, haftet für Lieferung, Gewährleistung und Widerruf. Das muss im Vertrag und auf jeder Kundenseite erkennbar sein.
  • Kundendaten dürfen nicht einfach zwischen Partnern ausgetauscht werden. Für gemeinsame Aktionen (Gewinnspiel, Webinar-Anmeldung) braucht ihr eine Einwilligung oder eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.
  • Absprachen über Preise, Kunden oder Gebiete zwischen Wettbewerbern sind kartellrechtlich verboten (§ 1 GWB). Kooperiert ihr mit einem Konkurrenten, beschränkt die Vereinbarung auf die konkrete Aktion.

Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann du eine Kooperationsvereinbarung brauchst

Eine Kooperationsvereinbarung brauchst du, sobald zwei Unternehmen gemeinsam auftreten, ohne gemeinsam zu werden. Typische Fälle: Ein Shop für Fitnessgeräte und ein Ernährungscoach bieten ein Bundle an. Zwei SaaS-Anbieter empfehlen sich gegenseitig in Newslettern. Eine Agentur und ein Fotograf veranstalten gemeinsame Workshops. Zwei Marken produzieren eine Co-Branding-Edition.

Das Muster klärt, wer was beiträgt, wer welche Kosten trägt, wie Erlöse fließen, wer mit dem Kunden den Vertrag schließt und wie lange die Partner die Logos des anderen nutzen dürfen. Vor allem verhindert es, dass aus der Zusammenarbeit ungewollt eine GbR mit gesamtschuldnerischer Haftung wird. Für gemeinsame Gesellschaften mit gemeinsamer Kasse ist dagegen der Gesellschaftsvertrag das richtige Dokument.

Was muss in eine Kooperationsvereinbarung?

Eine gute Kooperationsvereinbarung ist eine Sammlung gegenseitiger Leistungsversprechen, keine Gesellschaft. Die Vorlage regelt in elf Paragrafen:

  • Präambel und § 1 Gegenstand: die konkreten Maßnahmen wie Verlinkung, Bundle, Webinare, Pressemitteilung, mit Maßnahmenplan als Anlage 1
  • § 2 Beiträge jedes Partners im eigenen Namen, auf eigene Kosten, mit Ansprechpartnern
  • § 3 Kosten und Erlöse: eigene Kosten selbst, gemeinsame Kosten nur nach Freigabe, Erlöse über Provision oder festen Betrag je Bundle, keine gemeinsame Kasse
  • § 4 Marken und Logos: einfaches Nutzungsrecht nur für die Kooperation, Freigabe jeder Verwendung, Umgang mit gemeinsam erstellten Inhalten nach Vertragsende
  • § 5 Verantwortung gegenüber Kunden: jeder ist Vertragspartner seiner Kunden, Kennzeichnung auf allen Kundenseiten, Freistellung
  • § 6 Ausdrücklicher Ausschluss einer Gesellschaft und jeder Vertretung
  • § 7 Vertraulichkeit, Kundendaten und gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO
  • § 8 Wettbewerb und Kartellrecht: keine Preis-, Kunden- oder Gebietsabsprachen
  • § 9 Haftung, § 10 Laufzeit und Abwicklung, § 11 Schlussbestimmungen

§ 6 Abs. 3 ist die Rückfallklausel: Sollte ein Gericht doch eine GbR sehen, bleibt im Innenverhältnis jeder für seinen Bereich allein verantwortlich.

Kooperationsvereinbarung Muster ausfüllen

Beschreibe in der Präambel beide Partner in einem Satz und in § 1 die Kooperation mit den konkreten Maßnahmen: Anzahl der Newsletter, Höhe des Gutscheins, Zahl der Webinare, Starttermin. Halte Details im Maßnahmenplan fest und lege ihn als Anlage 1 bei. In § 2 trägst du die Beiträge beider Seiten ein, etwa Landingpage und Versand bei Partner A, Coaching und Bewerbung bei Partner B, dazu die Ansprechpartner und den Abstimmungsrhythmus.

In § 3 legst du den Verteilungsschlüssel für gemeinsame Kosten fest und wählst für Erlöse Variante A (Provision je vermitteltem Abschluss) oder Variante B (fester Betrag je Bundle); trage Abrechnungsrhythmus und Zahlungsziel ein. In § 4 legst du die Freigabefrist für Markenverwendungen fest und entscheidest, wem die Aktionsbezeichnung zusteht. In § 5 Abs. 2 nennst du, wer beim Bundle Vertragspartner des Kunden ist. In § 7 setzt du die Vertraulichkeitsdauer, in § 8 optional die Wettbewerber, mit denen keine gleichartige Kooperation laufen soll, in § 9 die Haftungsgrenze und in § 10 Laufzeit, Kündigungsfrist und Abwicklungsfrist. Die Word-Vorlage ist dafür direkt bearbeitbar.

Typische Fehler bei Kooperationen zwischen Unternehmen

Der größte Fehler ist die unbemerkte GbR. Gemeinsamer Name, gemeinsames Konto, geteilter Gewinn: Dann haften beide Partner für alles, was der andere im Rahmen der Kooperation tut. Die Vorlage vermeidet das, aber nur, wenn ihr im Alltag keine gemeinsame Kasse führt und jeder seine Rechnungen selbst stellt.

Zweiter Fehler: Der Kunde weiß nicht, mit wem er einen Vertrag hat. Bei Bundles muss auf der Bestellseite stehen, wer liefert, wer die Gewährleistung trägt und an wen der Widerruf geht. Dritter Fehler: Kundendaten werden ausgetauscht, weil es praktisch ist. Ohne Einwilligung oder Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist das ein Datenschutzverstoß.

Weitere Stolperfallen sind Logos, die nach dem Ende der Kooperation weiterlaufen, Preisabsprachen mit einem Wettbewerber, die gegen § 1 GWB verstoßen, mündlich vereinbarte Erlösanteile und Gutscheine, die nach der Trennung niemand mehr einlösen will. § 10 Abs. 3 regelt den letzten Punkt ausdrücklich.

Rechtliche Grundlagen: GbR-Risiko, DSGVO und Kartellrecht

Nach § 705 BGB entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sobald sich mehrere Personen verpflichten, einen gemeinsamen Zweck in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ein schriftlicher Vertrag ist dafür nicht nötig; es reicht gemeinsames Handeln. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 steht in § 721 BGB ausdrücklich, dass die Gesellschafter einer GbR persönlich und gesamtschuldnerisch haften; vorher galt das nach der Rechtsprechung. Deshalb stellt die Vorlage in § 2, § 3 und § 6 klar, dass jeder Partner im eigenen Namen handelt und kein gemeinsames Vermögen entsteht.

Die gegenseitige Nutzung von Marken ist eine Lizenz; § 30 MarkenG erlaubt sie, der Umfang richtet sich nach dem Vertrag. Entscheiden beide Partner gemeinsam über Zweck und Mittel einer Datenverarbeitung, sind sie gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO und müssen das in einer Vereinbarung festlegen. § 1 GWB verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, insbesondere Preis-, Gebiets- und Kundenabsprachen; Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind deshalb eng auf die konkrete Maßnahme zu begrenzen. Werbung für die Kooperation unterliegt dem UWG, Preisangaben der Preisangabenverordnung.

Wann die Kooperationsvereinbarung nicht reicht

Wollt ihr ein gemeinsames Produkt unter gemeinsamem Namen verkaufen, Gewinne teilen oder ein gemeinsames Konto führen, ist das eine Gesellschaft; dann brauchst du einen GbR- oder GmbH-Gesellschaftsvertrag und nicht diese Vorlage. Kooperierst du mit einem direkten Wettbewerber, lass die Vereinbarung kartellrechtlich prüfen, besonders bei Absprachen über Preise, Sortimente oder Kunden.

Bei Kooperationen mit Partnern im Ausland, bei gemeinsamen Marken, die angemeldet werden sollen, bei Lizenzierung von Software oder Inhalten über die Kooperation hinaus und bei Kooperationen mit Umsätzen, die für einen Partner existenziell sind, gehört der Vertrag zum Anwalt. Gewinnspiele und gemeinsame Anmeldeseiten brauchen zusätzlich Teilnahmebedingungen und eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. GründerX liefert das Muster als Software, nicht als Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Entsteht durch eine Kooperation automatisch eine GbR?
Sie kann entstehen, wenn ihr einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Beiträgen verfolgt, etwa ein gemeinsames Produkt unter gemeinsamem Namen verkauft und den Gewinn teilt. Die Vorlage verhindert das, indem jeder Partner seine Leistung im eigenen Namen erbringt, eigene Verträge mit Kunden schließt und keine gemeinsame Kasse existiert.
Wie teilen wir Erlöse auf, ohne eine Gesellschaft zu gründen?
Über eine Provisions- oder Lizenzlogik: Der Partner, der den Kundenvertrag schließt, zahlt dem anderen einen festen Anteil oder Betrag je Abschluss. Das ist eine gegenseitige Leistungsbeziehung mit Rechnung und Umsatzsteuer, keine Gewinnverteilung. Genau so ist es in der Vorlage angelegt.
Darf mein Partner mein Logo überall verwenden?
Nur im Rahmen der Kooperation und nach den vereinbarten Vorgaben. Die Vorlage räumt ein einfaches, auf die Kooperation beschränktes Nutzungsrecht ein, verlangt Freigabe für jede Verwendung und endet automatisch mit der Kooperation.
Was passiert, wenn ein Kunde Probleme mit der Leistung des Partners hat?
Dann richtet sich der Kunde an seinen Vertragspartner, also an den, mit dem er den Vertrag geschlossen hat. Im Innenverhältnis stellt der Partner, der die Leistung schuldet, den anderen frei. Die Vorlage regelt beides und verlangt, dass auf allen Kundenseiten der jeweils verantwortliche Partner genannt wird.