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Beratervertrag (Beratung & Coaching): Vorlage kostenlos (Word & PDF)

Beratungsvertrag für Unternehmensberatung, Coaching und Fachberatung: Leistungsumfang, Honorar, Termine, Absagefristen, Haftungsbegrenzung, Abgrenzung zur Rechts- und Steuerberatung.

Dienstleistung & ProjekteStand Oktober 2026Word · PDF · Text

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Vorschau: Beratervertrag (Beratung & Coaching) als Muster

Beratervertrag

zwischen

[Firma / Name], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname]
– nachfolgend „Auftraggeber“ –

und

[Firma / Name des Beraters], [Straße, PLZ Ort]
– nachfolgend „Berater“ –

– gemeinsam „die Parteien“ –

§ 1 Gegenstand der Beratung
(1) Der Berater berät und begleitet den Auftraggeber zu folgendem Thema: [genaue Beschreibung, z. B. „Entwicklung einer Vertriebsstrategie für das Produkt [Name] einschließlich Zielgruppenanalyse, Preisgestaltung und Aufbau eines Vertriebsprozesses“ / „Business-Coaching für die Geschäftsführung zu Führung, Priorisierung und Zeitmanagement“].
(2) Die Beratung umfasst:
   a) [z. B. ein Auftaktgespräch von etwa [Stunden] Stunden zur Analyse der Ausgangslage],
   b) [z. B. [Anzahl] Beratungstermine von je [Dauer] Stunden, persönlich in [Ort] oder per Videokonferenz],
   c) [z. B. einen schriftlichen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen],
   d) [z. B. Erreichbarkeit per E-Mail für Rückfragen zwischen den Terminen im Umfang von bis zu [Stunden] Stunden pro Monat].
(3) Leistungen, die in Absatz 2 nicht genannt sind, insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen im Unternehmen des Auftraggebers, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und werden bei Bedarf gesondert vereinbart.

§ 2 Art der Leistung, keine Erfolgsgarantie
(1) Dieser Vertrag ist ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Der Berater erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
(2) Der Berater schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Gewinn- oder Einsparziele. Alle Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.
(3) Der Berater ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei und keinen Weisungen des Auftraggebers unterworfen. Er darf für andere Auftraggeber tätig sein. Er erbringt die Leistung [persönlich / persönlich oder durch namentlich benannte Mitarbeiter mit gleichwertiger Qualifikation].

§ 3 Termine, Absage und Verschiebung
(1) Termine werden einvernehmlich in Textform vereinbart. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Der Auftraggeber kann einen Termin bis [z. B. 48] Stunden vor Beginn kostenfrei in Textform absagen oder verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnet der Berater eine Ausfallpauschale von [z. B. 50] % des auf den Termin entfallenden Honorars; bei Absage am selben Tag oder Nichterscheinen [z. B. 80] %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist; dem Berater der Nachweis eines höheren Schadens.
(3) Ist der Berater aus von ihm zu vertretenden Gründen oder wegen Krankheit verhindert, teilt er dies unverzüglich mit; der Termin wird kostenfrei nachgeholt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit nicht.
(4) Termine finden [in den Räumen des Auftraggebers / in den Räumen des Beraters / per Videokonferenz] statt. Reisezeiten werden [nicht / mit [z. B. 50] % des Stundensatzes] vergütet.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Berater alle für die Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis: [Vorname Nachname, Funktion].
(2) Der Berater darf die vom Auftraggeber gemachten Angaben als richtig und vollständig zugrunde legen; eine Prüfung auf Richtigkeit schuldet er nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern Fristen entsprechend. Mehraufwand wird nach § 5 Abs. 1 vergütet.

§ 5 Honorar, Auslagen, Zahlung
(1) Das Honorar beträgt [Variante A: [Betrag] EUR je Stunde, abgerechnet im [15-Minuten-]Takt] [Variante B: [Betrag] EUR je Beratungstag (8 Stunden), halbe Tage anteilig] [Variante C: einen Paketpreis von [Betrag] EUR für die in § 1 Abs. 2 genannten Leistungen; der Paketpreis entspricht [Anzahl] Terminen zu je [Betrag] EUR und einem Bericht zu [Betrag] EUR], jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. [Bei Kleinunternehmern: Der Berater weist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.]
(2) Reisekosten und Auslagen werden gegen Beleg erstattet, wenn sie vorab in Textform freigegeben wurden; Pkw mit [Betrag] EUR je Kilometer, Bahn 2. Klasse, Übernachtungen bis [Betrag] EUR.
(3) Abrechnung: [Variante A/B: monatlich nach Aufwand mit Tätigkeitsnachweis] [Variante C: [z. B. 50] % bei Vertragsschluss, [z. B. 50] % nach dem letzten Termin / monatlich anteilig]. Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (zwischen Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Berater darf weitere Termine bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückstellen.

§ 6 Abgrenzung: keine Rechts-, Steuer- oder Heilberatung
(1) Der Berater erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Allgemeine Hinweise auf rechtliche oder steuerliche Rahmenbedingungen sind unverbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater; der Auftraggeber zieht diese bei Bedarf selbst hinzu.
(2) Der Berater erbringt keine Heilbehandlung, Psychotherapie oder medizinische Beratung. Coaching dient der beruflichen und persönlichen Entwicklung gesunder Personen. Der Auftraggeber bzw. die gecoachte Person trägt die Verantwortung dafür, bei gesundheitlichen Beschwerden ärztliche oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
(3) Keine Anlageberatung: Hinweise zu Finanzierung oder Investitionen sind allgemeiner Natur und keine Anlage- oder Finanzberatung.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Berater behandelt alle Informationen über den Auftraggeber, dessen Geschäft, Kunden, Zahlen und Pläne sowie alle Inhalte der Beratungsgespräche streng vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Mitarbeiter und Hilfspersonen werden entsprechend verpflichtet.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verschulden des Beraters öffentlich bekannt sind, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
(3) Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragsdurchführung und nach den Vorgaben der DSGVO. Gesprächsnotizen werden [z. B. 12] Monate nach Vertragsende gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Aufzeichnungen (Audio/Video) von Terminen erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Seiten.
(4) Der Berater darf den Auftraggeber nur nach Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 8 Haftung
(1) Der Berater haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf [Betrag, z. B. das Honorar dieses Vertrags, mindestens 10.000] EUR je Schadensfall.
(3) Der Berater haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft, und nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
(4) Ansprüche gegen den Berater verjähren in [z. B. 12] Monaten ab Kenntnis des Anspruchsgrundes, spätestens drei Jahre nach der Leistung; das gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.
(5) [Optional: Der Berater unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag] EUR.]

§ 9 Nutzungsrechte an Unterlagen
(1) Der Auftraggeber erhält an Berichten, Präsentationen, Konzepten und Arbeitshilfen, die der Berater für ihn erstellt, ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Beraters, ausgenommen die Weitergabe an Berater, Banken und Investoren des Auftraggebers unter Vertraulichkeit.
(2) Methoden, Vorlagen, Tools und Vorwissen des Beraters bleiben sein Eigentum und dürfen von ihm weiter verwendet werden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am [Datum] und [endet mit Erbringung der in § 1 Abs. 2 genannten Leistungen, voraussichtlich am [Datum] / läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 4] Wochen zum Monatsende gekündigt werden].
(2) Das Recht zur Kündigung nach § 627 BGB und aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Berater, darf er nicht zur Unzeit kündigen, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen werden nach § 5 vergütet; bei Paketpreisen anteilig nach dem in § 5 Abs. 1 genannten Einzelwert der erbrachten Leistungen. Bereits geleistete Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für diese Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Lücken.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit beide Parteien Kaufleute sind, [Ort].
(4) Jede Partei erhält eine unterschriebene Ausfertigung.

[Ort], den [Datum]


______________________________
[Vorname Nachname], für den Auftraggeber


______________________________
[Vorname Nachname], Berater

HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.

Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.

Wofür die Vorlage passt

  • Du bietest als Berater, Coach oder Trainer ein Paket aus Terminen, Workshops oder laufender Begleitung an
  • Du beauftragst einen Berater (Strategie, Marketing, Vertrieb, Personal) und willst Honorar und Umfang festhalten
  • Stundenhonorar, Tagessatz oder Paketpreis mit klaren Absage- und Verschiebungsregeln
  • Wenn klar sein soll, dass keine Rechts-, Steuer- oder Heilberatung geschuldet ist

Das steht drin

  1. 1.§ 1 Gegenstand der Beratung
  2. 2.§ 2 Art der Leistung, keine Erfolgsgarantie
  3. 3.§ 3 Termine, Absage und Verschiebung
  4. 4.§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
  5. 5.§ 5 Honorar, Auslagen, Zahlung
  6. 6.§ 6 Abgrenzung: keine Rechts-, Steuer- oder Heilberatung
  7. 7.§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
  8. 8.§ 8 Haftung
  9. 9.§ 9 Nutzungsrechte an Unterlagen
  10. 10.§ 10 Laufzeit und Kündigung
  11. 11.§ 11 Schlussbestimmungen

Das musst du wissen

  • Rechtsberatung darfst du ohne Zulassung nicht anbieten (Rechtsdienstleistungsgesetz), Steuerberatung nur als Steuerberater (StBerG). Allgemeine betriebswirtschaftliche Hinweise sind erlaubt, die konkrete Prüfung eines Vertrags oder einer Steuerfrage nicht. Die Vorlage grenzt das ausdrücklich ab.
  • Beratungsverträge mit Vertrauensstellung können nach § 627 BGB jederzeit fristlos gekündigt werden, wenn du nicht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen stehst. Feste Laufzeiten und Paketpreise sind deshalb nur bedingt belastbar – plane mit Teilabrechnung je Termin.
  • Absagegebühren müssen angemessen sein. Bei kurzfristiger Absage ist eine Pauschale üblich, die ersparte Aufwendungen berücksichtigt; 100 % für jede Absage hält vor Gericht meist nicht.
  • Coaching mit gesundheitsbezogenen Versprechen (Angst, Depression, Burnout „heilen“) fällt schnell unter das Heilpraktikergesetz. Bleibe bei beruflicher und persönlicher Entwicklung und sage das im Vertrag.

Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann du einen Beratervertrag brauchst

Ein Beratervertrag gehört an den Anfang jeder bezahlten Beratung, jedes Coachings und jedes Trainings, das über ein einzelnes Gespräch hinausgeht. Typische Fälle: Du begleitest als Unternehmensberater ein Startup beim Aufbau des Vertriebs, du coachst eine Geschäftsführerin über sechs Monate, du gibst als Marketing-Berater Workshops oder du bietest ein Paket aus Analyse, Terminen und Abschlussbericht an.

Auch als Auftraggeber brauchst du das Muster, wenn du einen Berater für Strategie, Personal oder Finanzen engagierst und vorher klären willst, was genau geliefert wird, was ein Termin kostet und was bei Absagen passiert. Die Vorlage ist für Beratung und Coaching zwischen Unternehmen gebaut; für Privatpersonen als Kunden kommen Verbraucherschutzregeln dazu, die hier nicht enthalten sind.

Was muss in einen Beratervertrag?

Beratungsverträge scheitern selten an der Beratung, meist an unklaren Erwartungen. Die Vorlage hält deshalb in elf Paragrafen fest:

  • § 1 Gegenstand der Beratung mit Aufzählung der Termine, Berichte und Erreichbarkeit zwischen den Terminen
  • § 2 Dienstvertrag ohne Erfolgsgarantie: keine Umsatz-, Gewinn- oder Einsparziele, Umsetzung bleibt beim Kunden
  • § 3 Termine, Absagefrist und gestaffelte Ausfallpauschale, kostenlose Nachholung bei Verhinderung des Beraters
  • § 4 Mitwirkung des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
  • § 5 Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Paketpreis mit Einzelwerten, Auslagen, Abrechnung und Verzug
  • § 6 Abgrenzung: keine Rechts-, Steuer-, Heil- oder Anlageberatung
  • § 7 Vertraulichkeit, Datenschutz, Löschfrist für Gesprächsnotizen, keine Aufzeichnung ohne Zustimmung
  • § 8 Haftung mit Begrenzung und verkürzter Verjährung
  • § 9 Nutzungsrechte an Berichten und Präsentationen, Methoden bleiben beim Berater
  • § 10 Laufzeit, Kündigung nach § 627 BGB, anteilige Abrechnung von Paketen
  • § 11 Schlussbestimmungen

Die Einzelwerte im Paketpreis sind kein Detail: Sie entscheiden, was bei einer vorzeitigen Kündigung abgerechnet wird.

Beratervertrag Muster ausfüllen

Ersetze in § 1 das Beispiel durch dein Thema und fülle die Liste in Absatz 2 mit dem, was tatsächlich enthalten ist: Dauer des Auftaktgesprächs, Anzahl und Länge der Termine, ob persönlich oder per Video, ob ein schriftlicher Bericht dazugehört und wie viele Stunden E-Mail-Rückfragen pro Monat abgedeckt sind. In § 2 Abs. 3 legst du fest, ob du persönlich leistest oder benannte Mitarbeiter einsetzen darfst.

In § 3 trägst du Absagefrist und die beiden Stufen der Ausfallpauschale ein, dazu Ort der Termine und die Regel für Reisezeiten. In § 4 nennst du den Ansprechpartner des Kunden. In § 5 wählst du Variante A, B oder C und löschst die anderen; bei Paketpreisen trägst du die Einzelwerte je Termin und für den Bericht ein. Kleinunternehmer behalten den Satz zu § 19 UStG. In § 7 setzt du die Löschfrist für Gesprächsnotizen, in § 8 Haftungsobergrenze und Verjährungsfrist, in § 10 Beginn, Ende oder Kündigungsfrist. Dann Gerichtsstand, Datum und Unterschriften. Die Vorlage gibt es als Word, PDF und Text.

Typische Fehler im Beratungsvertrag

Der häufigste Fehler ist das Erfolgsversprechen in der Werbung, das der Vertrag dann nicht mehr einfängt: Umsatzverdopplung auf der Website, Dienstvertrag im Vertrag. Gerichte lesen beides zusammen. Halte Marketing und Vertrag konsistent und bleibe bei dem, was du beeinflussen kannst.

Zweiter Fehler: Rechts- oder Steuerfragen nebenbei beantworten. Die konkrete Prüfung eines Vertrags oder einer steuerlichen Gestaltung ist Anwälten und Steuerberatern vorbehalten; wer das trotzdem tut, riskiert Abmahnung und haftet ohne Versicherungsschutz. § 6 der Vorlage zieht die Grenze, du musst sie im Alltag einhalten.

Dritter Fehler: Paketpreise ohne Einzelwerte. Kündigt der Kunde nach § 627 BGB nach der Hälfte, musst du nachweisen, was die erbrachten Termine wert waren. Weitere Stolperfallen sind Absagepauschalen von 100 Prozent, die vor Gericht selten halten, Coaching mit Gesundheitsversprechen, das unter das Heilpraktikergesetz fällt, und fehlende Regeln für Gesprächsnotizen und Aufzeichnungen.

Rechtliche Grundlagen: § 611 und § 627 BGB

Beratung und Coaching sind Dienstverträge nach den §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die sorgfältige Beratung, nicht der wirtschaftliche Erfolg. Besonders wichtig ist § 627 BGB: Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, kann der Kunde jederzeit kündigen, wenn der Berater nicht in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht. Der Berater darf ebenfalls kündigen, aber nicht zur Unzeit. Bereits erbrachte Leistungen sind nach § 628 BGB zu vergüten.

Rechtsdienstleistungen regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz; § 5 RDG erlaubt sie nur als Nebenleistung zum eigentlichen Berufsbild. Hilfeleistung in Steuersachen ist nach dem Steuerberatungsgesetz den dort genannten Berufen vorbehalten. Für Zahlungsverzug gilt § 288 BGB, für die Haftungsbegrenzung gelten die Grenzen der §§ 305 ff. BGB, sobald der Vertrag mehrfach verwendet wird. Berichte und Präsentationen des Beraters sind nach § 2 UrhG geschützt, sodass der Kunde nur die in § 9 eingeräumten Nutzungsrechte erhält.

Wann der Beratervertrag nicht reicht

Für Coaching mit Privatpersonen, Online-Kurse oder Mitgliedschaftsprogramme brauchst du zusätzlich Widerrufsbelehrung und verbraucherkonforme Laufzeitregeln; dafür ist diese B2B-Vorlage nicht gemacht. Geht es um Interimsmanagement, bei dem du tatsächlich Entscheidungen im Unternehmen triffst, um Beratung mit Erfolgshonorar oder um Mandate mit sehr hohen Honoraren, lass den Vertrag anwaltlich anpassen.

Berührst du in deiner Beratung regelmäßig Rechts- oder Steuerfragen, kläre mit einem Anwalt, wo bei deinem Berufsbild die Grenze der zulässigen Nebenleistung liegt. Bei gesundheitsnahem Coaching entscheidet im Zweifel das Gesundheitsamt, ob eine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. GründerX stellt die Vorlage als Software bereit und ersetzt keine Rechtsberatung; die Anpassung an deinen Einzelfall bleibt deine Aufgabe.

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Schulde ich als Berater einen Erfolg?
Nein, der Beratervertrag ist ein Dienstvertrag. Du schuldest fachgerechte Beratung nach bestem Wissen, nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Umsetzung. Die Entscheidung über die Umsetzung bleibt beim Kunden. Die Vorlage hält das ausdrücklich fest.
Kann der Kunde den Beratervertrag einfach kündigen?
Bei Beratung, die auf besonderem Vertrauen beruht (das ist bei Beratung und Coaching regelmäßig der Fall), darf der Kunde nach § 627 BGB jederzeit kündigen; umgekehrt gilt das für dich auch, aber nicht zur Unzeit. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet. Deshalb rechnet die Vorlage je Termin oder je Monat ab.
Darf ich als Unternehmensberater auch Verträge prüfen oder Steuertipps geben?
Nur sehr eingeschränkt. Rechtsdienstleistungen sind als Nebenleistung erlaubt, wenn sie zum Berufsbild gehören und untergeordnet sind (§ 5 RDG), konkrete Steuerberatung ist Steuerberatern vorbehalten. Verweise im Zweifel an Anwalt oder Steuerberater, auch um deine Haftung zu begrenzen.
Wie sichere ich mich gegen kurzfristige Absagen ab?
Mit einer Absagefrist (z. B. 48 Stunden) und einer gestaffelten Ausfallpauschale, die der Kunde bei Absage nach Fristablauf zahlt. Bei Krankheit oder Verhinderung des Beraters wird der Termin kostenfrei nachgeholt. Beides steht in der Vorlage.