Dienstleistungsvertrag (B2B): Vorlage kostenlos (Word & PDF)
Allgemeiner Dienstvertrag nach § 611 BGB zwischen Unternehmen: Leistung, Stundensatz oder Pauschale, Abrechnung, Haftung, Kündigung.
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Dienstleistungsvertrag zwischen [Firma / Name des Auftraggebers], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname] – nachfolgend „Auftraggeber“ – und [Firma / Name des Auftragnehmers], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname] – nachfolgend „Auftragnehmer“ – – gemeinsam „die Parteien“ – § 1 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung (1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: [genaue Beschreibung, z. B. „laufende Betreuung und Pflege des Onlineshops [Domain], Pflege von Produktdaten, technischer Support für die Mitarbeiter des Auftraggebers per E-Mail und Telefon an Werktagen“]. (2) Einzelheiten zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag der Anlage vor. (3) Leistungen, die in Absatz 1 und Anlage 1 nicht genannt sind, sind nicht geschuldet. Zusätzliche Leistungen werden gesondert in Textform beauftragt und nach § 5 vergütet. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt für deren Leistungen verantwortlich wie für eigene. [Optional: Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.] § 2 Keine Erfolgsschuld, Weisungsfreiheit (1) Dieser Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln seines Fachgebiets, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs. (2) Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit, insbesondere bei Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise, frei. Fachliche Vorgaben des Auftraggebers zum Leistungsinhalt bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. (3) Der Auftragnehmer darf für weitere Auftraggeber tätig sein, soweit § 8 nicht entgegensteht. § 3 Leistungsort, Leistungszeit, Ansprechpartner (1) Die Leistungen werden [in den Räumen des Auftragnehmers / remote / in den Räumen des Auftraggebers in [Ort], soweit die Aufgabe es erfordert] erbracht. (2) Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen in einem Umfang von etwa [Stunden] Stunden pro [Woche / Monat] zur Verfügung. Erreichbarkeit: [z. B. „Mo–Fr 9–17 Uhr per E-Mail und Telefon; Reaktion auf Anfragen in der Regel innerhalb eines Werktags“]. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie in Anlage 1 ausdrücklich vereinbart sind. (3) Ansprechpartner des Auftraggebers ist [Vorname Nachname, E-Mail, Telefon], Ansprechpartner des Auftragnehmers ist [Vorname Nachname, E-Mail, Telefon]. Beide sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zur Durchführung dieses Vertrags abzugeben, nicht jedoch Vertragsänderungen. § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung, insbesondere [z. B. „Zugänge zum Shopsystem, zur Warenwirtschaft und zum Ticketsystem“]. (2) Der Auftraggeber benennt Entscheidungen und Freigaben innerhalb von [z. B. 3] Werktagen nach Anfrage. Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkung nicht oder verspätet erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; Mehraufwand wird nach § 5 Abs. 1 vergütet. (3) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der Leistungsbeschreibung ist. § 5 Vergütung und Nebenkosten (1) Die Vergütung beträgt [Variante A: [Betrag] EUR je Stunde; angefangene Stunden werden im [15-Minuten]-Takt abgerechnet] [Variante B: eine monatliche Pauschale von [Betrag] EUR für die in Anlage 1 beschriebenen Leistungen bis zu [Stunden] Stunden im Monat; darüber hinausgehende Stunden werden mit [Betrag] EUR je Stunde abgerechnet]. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. [Bei Kleinunternehmern: Der Auftragnehmer weist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus.] (2) Reisekosten, Fahrtzeiten und Auslagen werden nur erstattet, wenn sie vorab in Textform freigegeben wurden. Fahrten werden mit [Betrag] EUR je Kilometer, Fahrtzeiten mit [z. B. 50] % des Stundensatzes abgerechnet; Bahn- und Flugtickets sowie Übernachtungen gegen Beleg. (3) Die Vergütung kann vom Auftragnehmer erstmals nach Ablauf von [z. B. 12] Monaten mit einer Ankündigungsfrist von [z. B. 2] Monaten angepasst werden. Widerspricht der Auftraggeber, kann der Auftragnehmer den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. § 6 Abrechnung, Zahlung, Verzug (1) Der Auftragnehmer rechnet [monatlich zum Monatsende / nach Abschluss der Leistung] ab. Bei Abrechnung nach Aufwand fügt er einen Tätigkeitsnachweis mit Datum, Dauer und Beschreibung der Tätigkeit bei. Beanstandet der Auftraggeber den Nachweis nicht innerhalb von [z. B. 10] Werktagen nach Zugang in Textform, gilt er als anerkannt; der Auftragnehmer weist in der Rechnung auf diese Folge hin. (2) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14] Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. [Optional: Bei einer Pauschalvergütung ist die Zahlung jeweils im Voraus bis zum [3.] Werktag des Monats fällig.] (3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. (4) Befindet sich der Auftraggeber mit mehr als einer Rechnung in Verzug, kann der Auftragnehmer nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von [z. B. 7] Tagen seine Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. (5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. § 7 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf [Betrag, z. B. die Vergütung der letzten 12 Monate] EUR je Schadensfall. (3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. (5) [Optional: Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag] EUR und weist diese auf Verlangen nach.] § 8 Geheimhaltung und Datenschutz (1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen dieses Vertrags bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichneten Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Die Pflicht gilt für [z. B. 3] Jahre über das Vertragsende hinaus. (2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, die ihr bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenlegen muss. (3) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Beide Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit. (4) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach dessen Zustimmung in Textform als Referenzkunden mit Name und Logo nennen. § 9 Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag beginnt am [Datum] und läuft auf unbestimmte Zeit. [Alternative: Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum [Datum] und verlängert sich um jeweils [z. B. 12] Monate, wenn er nicht mit einer Frist von [z. B. 3] Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.] (2) Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 3] Monaten zum Monatsende kündigen, erstmals zum [Datum]. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist, eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung mit Fristsetzung weiter verletzt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. (4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen werden nach § 5 vergütet. Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer alle Unterlagen, Zugangsdaten und Arbeitsergebnisse des Auftraggebers und löscht verbleibende Kopien, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. § 10 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Lücken. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, [Ort]. (4) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags: Anlage 1 Leistungsbeschreibung, [Anlage 2 Auftragsverarbeitungsvertrag]. (5) Jede Partei erhält eine unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrags. [Ort], den [Datum] ______________________________ [Vorname Nachname], für den Auftraggeber ______________________________ [Vorname Nachname], für den Auftragnehmer HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.
Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.
Wofür die Vorlage passt
- Du erbringst laufende Leistungen für einen Firmenkunden, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden (Support, Pflege, Betreuung, Buchhaltungsvorbereitung)
- Du beauftragst selbst einen Dienstleister und willst Vergütung, Abrechnung und Kündigung sauber festhalten
- Abrechnung nach Stunden oder als monatliche Pauschale, mit Nachweis über Stundenzettel
- Als Grundlage, wenn später Einzelaufträge oder ein Rahmenvertrag folgen sollen
Das steht drin
- 1.§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- 2.§ 2 Keine Erfolgsschuld, Weisungsfreiheit
- 3.§ 3 Leistungsort, Leistungszeit, Ansprechpartner
- 4.§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 5.§ 5 Vergütung (Stundensatz oder Pauschale) und Nebenkosten
- 6.§ 6 Abrechnung, Zahlung, Verzug
- 7.§ 7 Haftung
- 8.§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz
- 9.§ 9 Laufzeit und Kündigung
- 10.§ 10 Schlussbestimmungen
Das musst du wissen
- Der Dienstvertrag schuldet Tätigkeit, kein Ergebnis. Wenn dein Kunde ein fertiges Werk erwartet (Website, Gutachten, Software), passt der Werkvertrag mit Abnahme und Gewährleistung besser.
- Bei B2B-Verträgen gilt der gesetzliche Verzugszins von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 BGB). Die Vorlage nutzt das, verzichte nicht leichtfertig darauf.
- Eine Haftungsbegrenzung darf nie Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ausschließen (§ 276 Abs. 3, § 309 Nr. 7 BGB, zwischen Unternehmen über § 307 BGB) – sonst ist die ganze Klausel unwirksam.
- Wenn eine einzelne Person dauerhaft, allein und weisungsgebunden für dich arbeitet, droht Scheinselbstständigkeit. Dann hilft kein Vertragstext, sondern nur eine andere Arbeitsweise oder ein Arbeitsvertrag.
Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wann du einen Dienstleistungsvertrag brauchst
Ein Dienstleistungsvertrag passt, wenn du für einen Firmenkunden laufend tätig bist, ohne ein fertiges Ergebnis zu versprechen: Betreuung eines Onlineshops, technischer Support, Pflege von Produktdaten, vorbereitende Buchhaltung oder Beratung nach Stunden. Typische Fälle sind die Agentur, die monatlich die Website eines Kunden pflegt, der IT-Dienstleister, der die Systeme eines Mittelständlers betreut, oder der Freelancer, der seine Stunden gegenüber einem Startup abrechnet.
Auch als Auftraggeber brauchst du das Muster, sobald du selbst einen Dienstleister beauftragst und Vergütung, Abrechnung und Kündigung festhalten willst, bevor die erste Rechnung kommt. Die Vorlage ist auf das Verhältnis zwischen Unternehmen zugeschnitten; für Verbraucher als Kunden gelten zusätzliche Schutzvorschriften, die dieser Mustervertrag nicht abbildet.
Was muss in einen Dienstleistungsvertrag?
Ein brauchbarer Dienstvertrag beantwortet fünf Fragen: Was wird getan, wo und wann, was kostet es, wer haftet wofür, und wie kommt man wieder auseinander. Die Vorlage setzt das in zehn Paragrafen um:
- § 1 Vertragsgegenstand: die Leistung so konkret, dass ein Dritter versteht, was dazugehört; Einzelheiten in Anlage 1
- § 2 Keine Erfolgsschuld und Weisungsfreiheit des Auftragnehmers
- § 3 Leistungsort, Stundenumfang, Erreichbarkeit, Ansprechpartner
- § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers mit Fristen für Zugänge und Freigaben
- § 5 Vergütung als Stundensatz oder Monatspauschale, Reisekosten, Preisanpassung
- § 6 Abrechnung mit Tätigkeitsnachweis, Zahlungsziel, Verzugszinsen
- § 7 Haftung mit Begrenzung auf den vertragstypischen Schaden
- § 8 Geheimhaltung und Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- § 9 Laufzeit, Kündigung, Rückgabe von Unterlagen
- § 10 Schlussbestimmungen mit Textform, salvatorischer Klausel und Gerichtsstand
Nutzungsrechte fehlen bewusst, weil ein reiner Dienstvertrag meist keine Werke hervorbringt. Entstehen doch Texte, Grafiken oder Code, ergänze die Rechteklausel aus dem Werkvertrag oder dem Freelancer-Vertrag.
Dienstleistungsvertrag Muster ausfüllen: Schritt für Schritt
Lade die Vorlage als Word-Datei, PDF oder Text herunter und arbeite die Platzhalter in eckigen Klammern von oben nach unten ab. Im Kopf trägst du beide Parteien mit Rechtsform, Anschrift und vertretungsberechtigter Person ein. In § 1 ersetzt du das Beispiel durch deine Leistung und legst die Leistungsbeschreibung als Anlage 1 bei; entscheide, ob Subunternehmer zustimmungspflichtig sein sollen, und streiche die optionale Klammer sonst.
In § 3 trägst du Leistungsort, ungefähren Stundenumfang und Erreichbarkeit ein. Feste Reaktionszeiten gehören nur hinein, wenn du sie wirklich einhalten kannst. In § 5 wählst du Variante A (Stundensatz mit Abrechnungstakt) oder Variante B (Pauschale mit Stundenkontingent und Mehrstundensatz) und löschst die andere; Kleinunternehmer übernehmen den Satz zu § 19 UStG. In § 6 legst du Abrechnungsrhythmus, Beanstandungsfrist und Zahlungsziel fest, in § 7 die Haftungsobergrenze, in § 9 Beginn, Kündigungsfrist und ersten Kündigungstermin. Zum Schluss Gerichtsstand, Anlagenliste, Ort, Datum und zwei Unterschriften.
Typische Fehler im Dienstvertrag und wie du sie vermeidest
Der häufigste Fehler ist die falsche Vertragsart: Wer eine fertige Website, ein Gutachten oder eine Software liefern soll, schuldet ein Werk mit Abnahme und Gewährleistung. Gerichte entscheiden nach dem tatsächlichen Inhalt, nicht nach der Überschrift. Prüfe deshalb ehrlich, ob der Kunde ein Ergebnis erwartet.
Zweiter Klassiker ist die Leistungsbeschreibung aus zwei Sätzen. Dann streitet ihr später, ob der Newsletter-Versand zum Shop-Support gehört. Schreib in Anlage 1 auf, was enthalten ist, und nenne Beispiele für Zusatzleistungen.
Dritter Punkt ist die Scheinselbstständigkeit: Arbeitet eine einzelne Person dauerhaft, fast ausschließlich und zu festen Zeiten für dich, hilft § 2 der Vorlage nicht, weil die Deutsche Rentenversicherung die gelebte Praxis prüft. Weitere Fehler: Stunden ohne Tätigkeitsnachweis abrechnen, Haftung pauschal ausschließen und damit die ganze Klausel verlieren, den gesetzlichen Verzugszins streichen oder die Kündigungsfrist vergessen, sodass die kurzen Fristen des § 621 BGB gelten.
Rechtliche Grundlagen: Dienstvertrag nach § 611 BGB
Der Dienstvertrag ist in den §§ 611 ff. BGB geregelt. Geschuldet ist die Dienstleistung selbst, nicht ihr Erfolg; die Vergütung wird nach § 614 BGB nach der Leistung fällig, bei Abrechnung nach Zeitabschnitten jeweils am Ende des Abschnitts. Fehlt eine vertragliche Kündigungsregel, gelten die Fristen des § 621 BGB, die sich nach dem Vergütungszeitraum richten. Bei Diensten höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 BGB zusätzlich eine jederzeitige Kündigung.
Für den Zahlungsverzug zwischen Unternehmern gilt § 288 BGB: Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 Euro nach Absatz 5. Verwendest du den Vertrag mehrfach mit gleichem Wortlaut, sind seine Klauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen auch im B2B-Verkehr der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB; § 309 Nr. 7 BGB verbietet den Haftungsausschluss für Personenschäden und grobe Fahrlässigkeit. Ob jemand selbstständig oder beschäftigt ist, bestimmt § 7 Abs. 1 SGB IV nach Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten für dich, verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wann die kostenlose Vorlage nicht reicht
Die Vorlage deckt die laufende Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen ab. Hol dir anwaltlichen Rat, wenn der Kunde ein Verbraucher ist, wenn Service-Level mit Gutschriften oder Vertragsstrafen vereinbart werden sollen, wenn der Vertrag Auslandsbezug hat oder wenn es um Summen geht, bei denen eine unwirksame Haftungsklausel existenzbedrohend wäre. Dasselbe gilt, wenn du den Vertrag als Standard für viele Kunden einsetzt: Dann lohnt eine AGB-Prüfung, weil eine unwirksame Klausel ersatzlos entfällt.
Arbeitet eine Einzelperson in einem Umfang, der einer Vollzeitstelle nahekommt, beantragt ihr vor Beginn gemeinsam die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Für Projekte mit festem Ergebnis nimm den Werkvertrag, für wiederkehrende Einzelaufträge den Rahmenvertrag mit Einzelabrufen. GründerX stellt dir das Muster als Software bereit und ersetzt keine Rechtsberatung; die Verantwortung für den Einzelfall bleibt bei dir.