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Agenturvertrag Marketing / Social Media / Ads: Vorlage kostenlos (Word & PDF)

Vertrag zwischen Marketing-, Social-Media- oder Performance-Agentur und Kunde: Leistungspakete, Retainer, Werbebudget getrennt, Reporting, Zugänge, Nutzungsrechte, Kündigung.

Dienstleistung & ProjekteStand Oktober 2026Word · PDF · Text

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Vorschau: Agenturvertrag Marketing / Social Media / Ads als Muster

Agenturvertrag (Marketing, Social Media, Online-Werbung)

zwischen

[Firma des Kunden], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname]
– nachfolgend „Kunde“ –

und

[Firma der Agentur], [Rechtsform], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Vorname Nachname]
– nachfolgend „Agentur“ –

– gemeinsam „die Parteien“ –

§ 1 Leistungen und Leistungspakete
(1) Die Agentur erbringt für den Kunden laufende Marketingleistungen nach dem in Anlage 1 beschriebenen Leistungspaket „[Name des Pakets]“. Das Paket umfasst insbesondere:
   a) Social Media: Betreuung der Kanäle [z. B. Instagram, TikTok, LinkedIn] mit [Anzahl] Beiträgen und [Anzahl] Stories/Reels pro Monat, Community-Management an Werktagen innerhalb von [z. B. 24] Stunden,
   b) Online-Werbung: Planung, Einrichtung und Steuerung von Kampagnen auf [z. B. Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads], einschließlich Zielgruppen, Anzeigentexten und Creatives, mit laufender Optimierung,
   c) Content-Erstellung: [Anzahl] Grafiken, [Anzahl] Kurzvideos, [Anzahl] Blog- oder Newsletter-Texte pro Monat,
   d) Reporting und Strategie: monatlicher Bericht nach § 5 und ein Strategiegespräch von etwa [Dauer] pro [Monat / Quartal].
(2) Nicht enthalten sind insbesondere: Foto- und Videoproduktionen mit externer Crew, Influencer-Honorare, Werbebudget (§ 3), Lizenzen für Stockmaterial und Software, Druck und Versand sowie Entwicklung von Websites. Solche Leistungen werden auf Anfrage gesondert angeboten.
(3) Zusatzleistungen außerhalb des Pakets werden mit [Betrag] EUR je Stunde abgerechnet, nachdem der Kunde eine Aufwandsschätzung in Textform freigegeben hat.
(4) Die Agentur darf freie Mitarbeiter und Subunternehmer (z. B. Grafiker, Texter, Videografen) einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich.

§ 2 Art der Leistung, keine Erfolgsgarantie
(1) Die laufenden Leistungen nach § 1 sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Die Agentur arbeitet nach dem anerkannten Stand des Online-Marketings und mit der Sorgfalt einer ordentlichen Agentur. Sie schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Reichweiten, Follower-Zahlen, Klickpreise, Conversion-Raten, Umsätze oder Rankings. Zielwerte in Anlage 1 sind Planungsgrößen.
(2) Einzelne, in Anlage 1 als Werkleistung gekennzeichnete Ergebnisse (z. B. ein fertiges Video, eine Landingpage) werden nach Fertigstellung zur Abnahme vorgelegt; für sie gelten ergänzend die §§ 631 ff. BGB.
(3) Die Agentur ist in der Gestaltung der Arbeit frei und nicht in die Betriebsorganisation des Kunden eingegliedert. Inhaltliche Vorgaben des Kunden (Markenrichtlinien, Tonalität, Sperrthemen) sind zu beachten.

§ 3 Werbebudget und Fremdkosten
(1) Das Werbebudget (Mediakosten für Plattformen wie Meta, Google, TikTok) ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung. Es beträgt zunächst [Betrag] EUR pro Monat und wird vom Kunden festgelegt; Änderungen teilt der Kunde in Textform mit mindestens [z. B. 5] Werktagen Vorlauf mit.
(2) Das Werbebudget wird [Variante A: direkt vom Kunden über ein auf ihn laufendes Zahlungsmittel in seinem Werbekonto bezahlt] [Variante B: von der Agentur verauslagt und monatlich gegen Nachweis als durchlaufender Posten bzw. Fremdleistung ohne Aufschlag weiterberechnet; der Kunde leistet eine Vorauszahlung in Höhe des Monatsbudgets]. Die Agentur darf das vereinbarte Budget ohne Freigabe nicht um mehr als [z. B. 10] % überschreiten.
(3) Sonstige Fremdkosten (Stockmaterial, Musiklizenzen, Tools, Influencer) werden nur nach Freigabe in Textform beauftragt und [ohne Aufschlag / mit einem Handling-Aufschlag von [z. B. 10] %] weiterberechnet.

§ 4 Zugänge, Konten und Inhaberschaft
(1) Alle Social-Media-Profile, Werbekonten, Business-Manager, Pixel, Tracking-Container, Zielgruppen, Domains und Tools, die für den Kunden genutzt werden, stehen im Eigentum und unter der Inhaberschaft des Kunden. Die Agentur richtet neue Konten stets auf den Kunden ein und erhält nur Zugriffsrechte als Partner, Nutzer oder Verwalter.
(2) Der Kunde gewährt der Agentur die für die Leistung erforderlichen Zugriffe (Rollen, Rechte) innerhalb von [z. B. 5] Werktagen nach Vertragsschluss. Zugangsdaten werden nur über ein sicheres Verfahren übermittelt und nie in E-Mails im Klartext; wo möglich, werden personalisierte Zugänge mit Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet.
(3) Die Agentur nutzt die Zugänge ausschließlich zur Vertragsdurchführung und entzieht ausgeschiedenen Mitarbeitern den Zugriff unverzüglich. Bei Vertragsende entfernt der Kunde die Zugriffe der Agentur; die Agentur wirkt daran mit und gibt alle ihr bekannten Zugangsdaten zurück.

§ 5 Freigaben, Reporting, Abstimmung
(1) Die Agentur legt Inhalte (Beiträge, Anzeigen, Creatives, Texte) vor Veröffentlichung in einem Redaktionsplan oder Freigabetool zur Freigabe vor. Der Kunde gibt innerhalb von [z. B. 2] Werktagen frei oder nennt Änderungswünsche. Bleibt die Freigabe aus, verschiebt sich die Veröffentlichung; nicht genutzte Kontingente eines Monats verfallen [am Monatsende / werden bis zu [z. B. 30] % in den Folgemonat übertragen].
(2) [Optional: Für Community-Management und reaktive Inhalte darf die Agentur innerhalb der in Anlage 1 festgelegten Leitlinien ohne Einzelfreigabe veröffentlichen.]
(3) Die Agentur erstellt bis zum [z. B. 10.] Werktag jedes Monats einen Bericht über den Vormonat mit den wesentlichen Kennzahlen (z. B. Reichweite, Interaktionen, Follower-Entwicklung, Ausgaben, Klickpreise, Conversions, Kosten je Conversion) sowie Empfehlungen. Der Kunde erhält jederzeit Einsicht in seine Werbekonten.
(4) Ansprechpartner: für den Kunden [Vorname Nachname, E-Mail], für die Agentur [Vorname Nachname, E-Mail]. Regelmäßige Abstimmungstermine finden [z. B. alle zwei Wochen] per Videokonferenz statt.

§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Agentur erhält für das Leistungspaket nach § 1 eine monatliche Pauschalvergütung (Retainer) von [Betrag] EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. [Optional: Für die Einrichtung (Setup, Strategie, Kontenstruktur) fällt einmalig [Betrag] EUR an.] [Optional: Zusätzlich erhält die Agentur eine erfolgsabhängige Vergütung von [z. B. 10] % des vom Kunden freigegebenen Werbebudgets.]
(2) Der Retainer ist monatlich im Voraus bis zum [z. B. 3.] Werktag fällig; Zusatzleistungen und Fremdkosten werden nachträglich zum Monatsende abgerechnet. Zahlungsziel: [z. B. 14] Tage ohne Abzug.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Agentur darf bei Verzug mit mehr als einer Monatsvergütung nach Ankündigung mit [z. B. 7] Tagen Frist Kampagnen pausieren und Leistungen zurückhalten; Nachteile aus der Pause trägt der Kunde.
(4) Die Agentur kann den Retainer erstmals nach [z. B. 12] Monaten mit einer Frist von [z. B. 2] Monaten anpassen. Widerspricht der Kunde, kann die Agentur zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

§ 7 Nutzungsrechte an Content
(1) Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Monatsvergütung an allen für ihn erstellten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos, Videos, Anzeigen, Konzepte) das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sie für eigene Werbe- und Kommunikationszwecke in allen Medien zu nutzen, zu bearbeiten und zu vervielfältigen.
(2) Für Fremdmaterial (Stockfotos, Musik, Schriften, Vorlagen) gelten die Bedingungen der jeweiligen Lizenz; die Agentur erwirbt Lizenzen im Namen und auf Rechnung des Kunden oder weist auf Nutzungsbeschränkungen hin. Für Personen, die in Inhalten abgebildet sind, holt die Agentur die erforderlichen Einwilligungen ein, soweit sie die Aufnahme organisiert hat.
(3) Nicht freigegebene Entwürfe, Konzepte und Ideen bleiben Eigentum der Agentur. Die Agentur darf veröffentlichte Arbeiten als Referenz in ihrer Eigenwerbung zeigen, solange der Kunde nicht in Textform widerspricht.
(4) Konten, Follower, Daten und Inhalte, die der Kunde eingebracht hat, bleiben in jedem Fall beim Kunden.

§ 8 Rechtliche Verantwortung für Inhalte und Werbung
(1) Die Agentur gestaltet Inhalte und Anzeigen nach den ihr bekannten rechtlichen Anforderungen (insbesondere UWG, Kennzeichnung von Werbung, Urheber- und Markenrecht, Plattformrichtlinien) und weist den Kunden auf erkennbare rechtliche Risiken hin. Eine umfassende Rechtsprüfung, insbesondere von Produktaussagen, Gesundheits-, Umwelt- und Preisangaben, schuldet die Agentur nicht; sie empfiehlt bei Bedarf die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit aller Angaben über seine Produkte, Preise, Verfügbarkeiten und Eigenschaften sowie für die Rechte an von ihm beigestellten Materialien verantwortlich. Mit der Freigabe nach § 5 Abs. 1 übernimmt der Kunde die Verantwortung für den freigegebenen Inhalt, soweit die Agentur nicht einen Verstoß gegen Absatz 1 zu vertreten hat.
(3) Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihr zu vertretenden Verletzung der Pflichten aus diesem Paragrafen beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
(4) Gewinnspiele, Influencer-Kooperationen und Werbung gegenüber Minderjährigen werden nur nach gesonderter Abstimmung durchgeführt.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei (Zahlen, Strategien, Zugangsdaten, Kundendaten, Konditionen) vertraulich, auch [z. B. 3] Jahre über das Vertragsende hinaus.
(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Community-Nachrichten, Newsletter-Listen, Lead-Formulare, Custom Audiences), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2). Für Tracking und Pixel ist der Kunde als Verantwortlicher für Einwilligungen (Cookie-Banner) und Datenschutzerklärung zuständig; die Agentur unterstützt mit den nötigen Angaben.

§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den letzten [z. B. 6] Monaten gezahlte Nettovergütung (ohne Werbebudget und Fremdkosten).
(3) Für Ausfälle, Sperrungen, Richtlinienänderungen oder Reichweitenverluste, die von Plattformen verursacht werden, haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht durch einen Verstoß gegen Plattformrichtlinien zu vertreten hat.

§ 11 Laufzeit und Kündigung, Übergabe
(1) Der Vertrag beginnt am [Datum] und hat eine Mindestlaufzeit von [z. B. 6] Monaten. Danach verlängert er sich jeweils um [z. B. 3] Monate, wenn er nicht mit einer Frist von [z. B. 1 Monat] zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder von der Agentur rechtswidrige Inhalte verlangt; für den Kunden insbesondere, wenn die Agentur trotz Abmahnung wesentliche Leistungen nicht erbringt oder unautorisierte Ausgaben im Werbekonto tätigt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nach Vertragsende übergibt die Agentur innerhalb von [z. B. 10] Werktagen alle erstellten und bezahlten Inhalte in bearbeitbaren Dateiformaten, Redaktionspläne, Zielgruppendefinitionen und eine Dokumentation der laufenden Kampagnen. Laufende Kampagnen werden zum Vertragsende pausiert, sofern der Kunde nichts anderes anordnet.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für diese Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Lücken.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit beide Parteien Kaufleute sind, [Ort].
(4) Anlagen: Anlage 1 Leistungspaket und Zielwerte, Anlage 2 Auftragsverarbeitungsvertrag, [Anlage 3 Markenrichtlinien].
(5) Jede Partei erhält eine unterschriebene Ausfertigung.

[Ort], den [Datum]


______________________________
[Vorname Nachname], für den Kunden


______________________________
[Vorname Nachname], für die Agentur

HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.

Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.

Wofür die Vorlage passt

  • Du führst eine Agentur und betreust Kunden laufend: Social Media, Content, Google/Meta Ads, SEO, E-Mail-Marketing
  • Du beauftragst als Gründer eine Agentur und willst Umfang, Kosten und Ausstieg klar geregelt haben
  • Monatlicher Retainer mit festem Leistungspaket plus getrennt abgerechnetem Werbebudget
  • Wenn Content-Rechte, Zugänge zu Werbekonten und Reporting von Anfang an sauber verteilt sein sollen

Das steht drin

  1. 1.§ 1 Leistungen und Leistungspakete
  2. 2.§ 2 Art der Leistung, keine Erfolgsgarantie
  3. 3.§ 3 Werbebudget und Fremdkosten (getrennt vom Honorar)
  4. 4.§ 4 Zugänge, Konten und Inhaberschaft
  5. 5.§ 5 Freigaben, Reporting, Abstimmung
  6. 6.§ 6 Vergütung (Retainer) und Zahlung
  7. 7.§ 7 Nutzungsrechte an Content
  8. 8.§ 8 Rechtliche Verantwortung für Inhalte und Werbung
  9. 9.§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
  10. 10.§ 10 Haftung
  11. 11.§ 11 Laufzeit und Kündigung, Übergabe
  12. 12.§ 12 Schlussbestimmungen

Das musst du wissen

  • Werbekonten (Meta Business Manager, Google Ads, TikTok Ads) sollten immer dem Kunden gehören; die Agentur bekommt nur Zugriff als Partner oder Nutzer. Sonst ist beim Agenturwechsel die gesamte Kampagnenhistorie weg und das Budget lief über fremde Konten.
  • Werbebudget und Agenturhonorar immer trennen. Läuft das Budget über die Agentur, ist das durchlaufender Posten oder Fremdleistung mit Vorkasse – das muss in der Rechnung und im Vertrag erkennbar sein.
  • Die Agentur haftet nicht automatisch für wettbewerbs- oder markenrechtliche Fehler in Inhalten, die der Kunde freigegeben hat – aber sie muss auf erkennbare Risiken hinweisen. Die Vorlage verteilt die Verantwortung ausdrücklich.
  • Laufzeiten von 12 Monaten mit automatischer Verlängerung sind zwischen Unternehmen zulässig, aber bei kleinen Kunden ein häufiger Streitpunkt. Kürzere Mindestlaufzeit und 1 bis 3 Monate Kündigungsfrist sind marktüblich.

Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann du einen Agenturvertrag brauchst

Ein Agenturvertrag gehört vor den ersten Post und vor die erste Kampagne. Typische Fälle: Du führst eine Social-Media-Agentur und betreust Kunden im monatlichen Retainer. Du steuerst als Performance-Agentur Meta- und Google-Ads mit fremdem Budget. Du bist Gründer und beauftragst eine Agentur für Content, SEO oder E-Mail-Marketing und willst wissen, was im Paket steckt, wem die Werbekonten gehören und wie du wieder herauskommst.

Die Vorlage ist für laufende Betreuung mit festem Leistungspaket gebaut. Einzelne Produktionen wie ein Imagefilm oder eine Landingpage sind als Werkleistungen eingebettet, aber der Kern bleibt ein Dienstvertrag. Für reine Einmalprojekte nimm den Werkvertrag, für Creator-Buchungen den Influencer-Kooperationsvertrag.

Was muss in einen Agenturvertrag?

Agenturverträge streiten sich an drei Stellen: Umfang, Budget und Zugänge. Die Vorlage regelt in zwölf Paragrafen:

  • § 1 Leistungspaket mit Stückzahlen pro Monat für Beiträge, Anzeigen, Grafiken und Reporting, Ausschlüsse und Stundensatz für Zusatzleistungen
  • § 2 Dienstvertrag ohne Garantie für Reichweite, Leads oder Rankings; einzelne Werkleistungen mit Abnahme
  • § 3 Werbebudget getrennt vom Honorar, als Direktzahlung des Kunden oder als durchlaufender Posten mit Vorauszahlung
  • § 4 Werbekonten, Business-Manager, Pixel und Zielgruppen gehören dem Kunden; die Agentur erhält nur Zugriffsrechte
  • § 5 Freigabeprozess mit Frist, Verfall nicht genutzter Kontingente, monatliches Reporting
  • § 6 Retainer im Voraus, optionale Setup-Gebühr und erfolgsabhängiger Anteil, Preisanpassung
  • § 7 Nutzungsrechte an Content, Fremdlizenzen, Referenznutzung
  • § 8 Verteilung der rechtlichen Verantwortung für Werbeaussagen und Kennzeichnung
  • § 9 Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung, § 10 Haftung ohne Plattformrisiken
  • § 11 Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigung, Übergabe in bearbeitbaren Formaten
  • § 12 Schlussbestimmungen

Die Kontoinhaberschaft in § 4 ist der Punkt, den Kunden beim Agenturwechsel am häufigsten bereuen.

Agenturvertrag Muster ausfüllen

Trage Kunde und Agentur mit Rechtsform ein und gib dem Leistungspaket in § 1 einen Namen. Fülle die Stückzahlen ehrlich: Kanäle, Beiträge, Stories, Anzeigenplattformen, Grafiken, Videos, Texte, Umfang des Strategiegesprächs. Setze den Stundensatz für Zusatzleistungen. In § 3 trägst du das anfängliche Werbebudget ein, wählst Variante A oder B und legst die zulässige Überschreitung und den Handling-Aufschlag für Fremdkosten fest.

In § 4 setzt du die Frist, in der der Kunde Zugänge gewährt. In § 5 legst du Freigabefrist, Verfall oder Übertrag von Kontingenten, Reporting-Termin und Abstimmungsrhythmus fest; wenn Community-Management ohne Einzelfreigabe laufen soll, behalte Absatz 2. In § 6 trägst du Retainer, Fälligkeit, Zahlungsziel, optionale Setup-Gebühr und Erfolgsanteil ein. In § 9 setzt du die Dauer der Vertraulichkeit, in § 10 den Haftungszeitraum, in § 11 Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Übergabefrist. Danach Gerichtsstand, Anlagen und Unterschriften. Die Word-Datei lässt sich dafür direkt bearbeiten.

Typische Fehler im Agenturvertrag

Der folgenreichste Fehler: Werbekonten laufen auf die Agentur. Beim Wechsel sind Kampagnenhistorie, Pixel-Daten und Zielgruppen weg, und die Rechnungen der Plattform standen auf fremdem Namen. § 4 der Vorlage verhindert das, aber nur, wenn ihr es auch so einrichtet.

Zweiter Fehler: Werbebudget und Honorar in einer Summe. Dann weiß der Kunde nicht, was die Agentur verdient, und die Agentur trägt das Zahlungsausfallrisiko für Mediakosten. Trennt beides in Vertrag und Rechnung.

Dritter Fehler: Zusagen zu Reichweite oder Leads. Werden sie zum Vertragsinhalt, schuldet die Agentur ein Werk, das sie nicht kontrollieren kann. Weitere Stolperfallen sind Freigaben per Chat ohne Nachweis, fehlende Lizenzen für Stockmaterial und Musik, Werbekennzeichnung, die niemand prüft, zwölf Monate Mindestlaufzeit mit stiller Verlängerung bei kleinen Kunden und fehlende Übergaberegeln, sodass bezahlte Inhalte nur als flache Exporte ankommen.

Rechtliche Grundlagen für Marketing- und Social-Media-Agenturen

Die laufende Betreuung ist ein Dienstvertrag nach den §§ 611 ff. BGB, einzelne Produktionen sind Werkverträge nach den §§ 631 ff. BGB mit Abnahme nach § 640 BGB. Nutzungsrechte an Texten, Grafiken und Videos entstehen nach dem Urheberrechtsgesetz beim Urheber und gehen nur im Umfang des § 7 der Vorlage über; für Fremdmaterial gelten die Lizenzbedingungen der Anbieter.

Werbung muss als solche erkennbar sein. § 5a Abs. 4 UWG verbietet verdeckte kommerzielle Kommunikation, § 22 Abs. 1 MStV verlangt die Kennzeichnung in Telemedien; Verstöße treffen nach außen den werbenden Unternehmer, also den Kunden. Für Lead-Formulare, Custom Audiences und Community-Nachrichten ist die Agentur meist Auftragsverarbeiter, sodass Art. 28 DSGVO einen Vertrag verlangt; für Cookie-Einwilligungen bleibt der Kunde als Verantwortlicher zuständig. Für Zahlungsverzug gilt § 288 BGB, für Haftungsklauseln bei mehrfacher Verwendung die Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.

Wann die Agenturvertrag-Vorlage nicht reicht

Übernimmt die Agentur Shop- oder Website-Entwicklung, Influencer-Buchungen im Namen des Kunden oder die gesamte Marketingabteilung als Outsourcing, braucht es Zusatzverträge: Werkvertrag, Influencer-Kooperationsvertrag, Rahmenvertrag. Wird mit Gesundheits-, Finanz- oder Umweltaussagen geworben, muss ein Anwalt die Claims prüfen; die Vorlage verteilt nur die Verantwortung, sie macht Aussagen nicht zulässig.

Bei erfolgsabhängiger Vergütung in größerem Umfang, bei Kunden außerhalb Deutschlands oder wenn die Agentur Verträge mit Plattformen und Dienstleistern im eigenen Namen für den Kunden schließt, gehört der Vertrag in anwaltliche Hände. Setzt du ihn für alle Kunden ein, lass ihn als AGB prüfen. GründerX liefert das Muster als Software, nicht als Rechtsberatung; die Verantwortung für Werbeinhalte und Verträge bleibt bei Agentur und Kunde.

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Wem gehören die Werbekonten und die Daten darin?
Nach der Vorlage dem Kunden. Die Agentur richtet Konten im Namen des Kunden ein oder erhält Zugriff auf bestehende Konten; alle Konten, Pixel, Zielgruppen und Kampagnendaten bleiben beim Kunden. Bei Vertragsende werden die Zugriffe der Agentur entzogen, nicht die Konten übergeben.
Schuldet die Agentur bestimmte Ergebnisse wie Reichweite oder Leads?
Nein. Der Agenturvertrag ist im Kern ein Dienstvertrag, die Agentur schuldet fachgerechte Arbeit, nicht Zahlen, die von Plattformen, Markt und Produkt abhängen. Nur einzeln vereinbarte Werkleistungen wie ein fertiges Video oder eine Landingpage unterliegen Abnahme und Gewährleistung.
Darf ich den Content nach Vertragsende weiter nutzen?
Nur, wenn die Nutzungsrechte eingeräumt sind. Die Vorlage überträgt dem Kunden mit Zahlung die unbeschränkten Nutzungsrechte an erstellten Inhalten; für lizenziertes Fremdmaterial (Stockfotos, Musik, Fonts) gelten die jeweiligen Lizenzen, die die Agentur im Namen des Kunden erwirbt.
Wer haftet, wenn ein Post gegen Werberecht verstößt?
Nach außen immer das werbende Unternehmen, also der Kunde. Im Innenverhältnis haftet die Agentur, wenn der Fehler auf ihrer Arbeit beruht und sie nicht auf das Risiko hingewiesen hat. Freigaben des Kunden und Vorgaben zu Claims verschieben die Verantwortung zum Kunden.