Pop-up-Store-Mietvertrag (Kurzzeitmiete Ladenfläche): Vorlage kostenlos (Word & PDF)
Kurzzeitmietvertrag für eine Ladenfläche als Pop-up-Store mit festem Zeitraum, Pauschalmiete, Einrichtung und Rückbau, Öffnungszeiten, Werbung und Haftung.
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Kurzzeitmietvertrag über eine Ladenfläche (Pop-up-Store) zwischen [Firma / Vorname Nachname des Vermieters], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Name] – nachfolgend „Vermieter“ – und [Firma des Mieters, Rechtsform / Vorname Nachname], [Straße, PLZ Ort], vertreten durch [Name] – nachfolgend „Mieter“ – § 1 Mietfläche, Ausstattung und Übergabe (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter die Ladenfläche [Straße, PLZ Ort, Ladeneinheit Nr.] mit ca. [Zahl] m² Verkaufsfläche und ca. [Zahl] m² Nebenfläche (Lager, Personalraum, WC) gemäß Lageplan (Anlage 1) (nachfolgend „Mietfläche“). (2) Überlassen werden mit: [z. B. „Schaufensteranlage, Deckenbeleuchtung, Theke, [Zahl] Regale, Kassenplatz mit Strom, Internetanschluss“]. Nicht vorhanden: [z. B. „Kassensystem, Warenträger, Umkleiden“]. (3) Die Übergabe erfolgt am [Datum, Uhrzeit]; der Zustand wird im Übergabeprotokoll mit Fotos (Anlage 2) festgehalten. Der Mieter übernimmt die Mietfläche im besichtigten Zustand. Eine bestimmte Besucherfrequenz wird nicht zugesichert. Der Mieter erhält [Anzahl] Schlüssel; Nachfertigungen sind nicht gestattet. § 2 Mietzeit und Auf- und Abbautage (1) Das Mietverhältnis wird fest für den Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] geschlossen („Aktionszeitraum“). Es endet mit Ablauf dieses Zeitraums ohne Kündigung. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen. (2) Zum Aufbau steht die Mietfläche zusätzlich ab dem [Datum, Uhrzeit], zum Abbau bis zum [Datum, Uhrzeit] zur Verfügung. Für diese Tage wird [keine zusätzliche Miete / eine Miete von [Betrag] EUR je Tag] berechnet. (3) Eine Verlängerung ist nur schriftlich möglich und spätestens [z. B. 7] Tage vor Ablauf anzufragen; ein Anspruch darauf besteht nicht. § 3 Nutzungszweck, Sortiment und Konkurrenzschutz (1) Die Mietfläche wird ausschließlich zum Betrieb eines temporären Einzelhandelsgeschäfts mit folgendem Sortiment genutzt: [z. B. „Verkauf und Präsentation von Sportbekleidung der Marke [Marke] sowie Produktvorstellungen mit bis zu [Zahl] Personen“]. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters in Textform. (2) Nicht gestattet sind: Lebensmittelverkauf ohne gesonderte Vereinbarung, Ausschank alkoholischer Getränke, laute Musik oder Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten, offene Flammen, Nebelmaschinen und jede Nutzung gegen Hausordnung oder öffentlich-rechtliche Vorschriften. (3) Der Mieter holt alle erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen (Gewerbeanmeldung, Sondernutzung, ggf. Lebensmittelrecht, GEMA) auf eigene Kosten ein und hält die Ladenöffnungszeiten des Landes [Bundesland] ein. (4) Ein Konkurrenzschutz wird nicht gewährt. Der Vermieter darf andere Flächen im Gebäude, im Einkaufszentrum oder auf dem Grundstück gleichzeitig an Anbieter gleicher oder ähnlicher Waren vermieten. Der Mieter verzichtet auf Ansprüche aus einem vertragsimmanenten Konkurrenzschutz. § 4 Pauschalmiete, Umsatzsteuer und Kaution (1) Die Miete für den Aktionszeitraum beträgt pauschal [Betrag] EUR netto [(entspricht [Betrag] EUR je Tag)]. Mit ihr sind alle Nebenkosten abgegolten (Heizung, Klimatisierung, Strom, Wasser, Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Gebäudeversicherung, Nutzung der Ausstattung). [Ausgenommen: [z. B. „Reinigung der Mietfläche“, „Sicherheitsdienst“, „Werbeflächen nach Preisliste“].] (2) [Variante A: Der Vermieter optiert nach § 9 UStG; auf die Miete ist Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zu zahlen. Der Mieter versichert, die Mietfläche ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. / Variante B: Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG).] (3) Die Pauschalmiete ist [zu [Zahl] % binnen [Zahl] Tagen nach Vertragsschluss, im Übrigen bis [Zahl] Tage vor Übergabe / vollständig bis zum [Datum]] auf das Konto IBAN [IBAN] zu zahlen. Die Übergabe erfolgt erst nach vollständigem Eingang von Miete und Kaution. (4) Der Mieter leistet bis zum [Datum] eine Kaution von [Betrag] EUR zur Sicherung aller Ansprüche, insbesondere wegen Rückbau, Reinigung und Schäden. Sie wird nach Rückgabe und Prüfung innerhalb von [z. B. 4] Wochen zurückgezahlt, soweit keine Ansprüche bestehen. (5) [Optional – Umsatzmiete: Zusätzlich zahlt der Mieter [Zahl] % des in der Mietfläche erzielten Nettoumsatzes über [Betrag] EUR und legt binnen [z. B. 7] Tagen nach Ende des Aktionszeitraums einen Kassenbericht vor.] § 5 Einrichtung und Rückbau (1) Der Mieter richtet die Mietfläche auf eigene Kosten und eigenes Risiko ein. Zulässig sind frei stehende Möbel, Warenträger, Dekoration, rückstandsfrei entfernbare Folien an Schaufenstern und Wänden sowie der Anschluss eigener Geräte an vorhandene Steckdosen bis zu einer Anschlussleistung von [Zahl] kW. (2) Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform nicht zulässig sind: Bohren, Nageln und Dübeln, Streichen oder Tapezieren, Eingriffe in Elektro-, Wasser-, Lüftungs- oder Brandmeldeanlagen, Veränderungen an Schaufenster und Eingang, Aufstellen von Gegenständen vor dem Laden sowie Einbauten, die Fluchtwege oder Feuerlöscher verstellen. Erlaubt sind: [z. B. „bis zu [Zahl] Wandregale mit Dübeln an der Rückwand“]. (3) Bis zum Ende der Abbauzeit entfernt der Mieter Einrichtung, Ware, Dekoration und Folien vollständig, stellt den Übergabezustand wieder her (einschließlich Verschließen genehmigter Bohrlöcher und Beseitigung von Kleberesten) und übergibt besenrein. (4) Kommt der Mieter dem Rückbau nicht fristgerecht nach, darf der Vermieter nach einer Nachfrist von [z. B. 2] Werktagen den Rückbau auf Kosten des Mieters vornehmen lassen und zurückgelassene Gegenstände einlagern oder entsorgen. Für jeden Tag der verspäteten Rückgabe schuldet der Mieter [Betrag] EUR Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB). § 6 Öffnungszeiten, Betrieb und Hausordnung (1) Der Mieter betreibt den Store während des Aktionszeitraums mindestens [z. B. „Montag bis Samstag von 10:00 bis 19:00 Uhr“ / „zu den Öffnungszeiten des Einkaufszentrums“]. Abweichungen sind [z. B. 2] Tage vorher mitzuteilen. Bleibt der Store an mehr als [Zahl] vereinbarten Öffnungstagen ohne Zustimmung geschlossen, schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe von [Betrag] EUR je Tag; weitere Ansprüche bleiben unberührt. (2) Der Mieter stellt eigenes Personal, hält Mietfläche und Eingangsbereich sauber, entsorgt Abfälle selbst und lagert Ware nur innerhalb der Mietfläche. Anlieferungen erfolgen über [Lieferzone, Zeiten]. Die Hausordnung (Anlage 3) ist Vertragsbestandteil; Musik und Veranstaltungen dürfen Nachbarn nicht stören. Der Vermieter darf die Mietfläche während der Öffnungszeiten jederzeit und im Übrigen nach Ankündigung betreten. § 7 Werbung und Nutzung des Namens (1) Im Schaufenster und innerhalb der Mietfläche darf der Mieter frei werben. Außenwerbung (Schilder, Aufsteller, Beachflags, Banner) ist nur zulässig: [Beschreibung]. Genehmigungen für Außenwerbung holt der Mieter ein. (2) Der Vermieter darf den Pop-up-Store in eigener Kommunikation (Website, Social Media, Mieterverzeichnis, Presse) unter Nennung von Name und Logo des Mieters ankündigen; der Mieter darf Adresse und Namen des [Gebäudes / Einkaufszentrums] zur Bewerbung nennen. Fotos und Videos der Mietfläche darf der Mieter zu eigenen Werbezwecken veröffentlichen, soweit keine anderen Personen erkennbar sind oder deren Einwilligung vorliegt. § 8 Haftung, Versicherung und Verkehrssicherung (1) Der Mieter trägt während der gesamten Mietzeit einschließlich Auf- und Abbau die Verkehrssicherungspflicht für die Mietfläche und ihren Eingangsbereich und haftet für alle Schäden, die er, sein Personal, Lieferanten oder Besucher verursachen. (2) Der Mieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens [Betrag] EUR Deckung und weist sie vor Übergabe nach. Ware, Einrichtung, Kasse und Technik versichert er selbst; der Vermieter übernimmt keine Obhut und haftet für Diebstahl, Einbruch und Wasserschäden nur bei Verschulden. (3) Der Vermieter haftet für anfängliche Mängel nur bei Verschulden (§ 536a Abs. 1 BGB ist insoweit ausgeschlossen), im Übrigen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die Pauschalmiete; die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Für entgangenen Umsatz, ausbleibende Besucher und Ausfälle von Strom, Internet oder Klimatisierung durch Dritte haftet der Vermieter nicht. § 9 Beendigung und vorzeitige Kündigung (1) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Aktionszeitraums. Die Rückgabe erfolgt nach vollständigem Rückbau in einem gemeinsamen Termin mit Rückgabeprotokoll und Rückgabe aller Schlüssel. (2) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. [Optional: Der Mieter kann bis [Zahl] Tage vor Übergabe gegen Zahlung von [Zahl] % der Pauschalmiete zurücktreten; danach schuldet er die volle Miete, soweit der Vermieter nicht anderweitig vermieten kann.] (3) Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, der Vermieter insbesondere bei nicht rechtzeitiger Zahlung, bei Verstößen gegen § 3, § 5 oder § 6 trotz Abmahnung oder bei behördlicher Untersagung wegen fehlender Genehmigungen des Mieters. (4) Wird die Mietfläche ohne Verschulden einer Partei (z. B. Gebäudeschaden, behördliche Schließung) unbenutzbar, entfällt die Miete anteilig; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. § 10 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. (3) Gerichtsstand ist, soweit beide Parteien Kaufleute sind, [Ort]. Es gilt deutsches Recht. (4) Anlagen: Anlage 1 Lageplan, Anlage 2 Übergabeprotokoll mit Fotos, Anlage 3 Hausordnung, [Anlage 4 Versicherungsnachweis]. [Ort], den [Datum] ______________________________ [Name], Vermieter ______________________________ [Name, Funktion], für den Mieter HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.
Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.
Wofür die Vorlage passt
- Du testest dein Produkt oder deine Marke für einige Tage oder Wochen in einem echten Laden
- Du vermietest eine leerstehende Ladenfläche zwischen zwei Hauptmietern an Pop-up-Betreiber
- Weihnachtsgeschäft, Produktlaunch, Showroom oder Verkaufsaktion in Innenstadtlage oder Einkaufszentrum
- Klare Regeln für Einrichtung, Rückbau, Öffnungszeiten und Werbung ohne langen Gewerbemietvertrag
Das steht drin
- 1.§ 1 Mietfläche, Ausstattung und Übergabe
- 2.§ 2 Mietzeit (fester Zeitraum) und Auf- und Abbautage
- 3.§ 3 Nutzungszweck, Sortiment und kein Konkurrenzschutz
- 4.§ 4 Pauschalmiete, Umsatzsteuer und Kaution
- 5.§ 5 Einrichtung und Rückbau
- 6.§ 6 Öffnungszeiten, Betrieb und Hausordnung
- 7.§ 7 Werbung und Nutzung des Namens
- 8.§ 8 Haftung, Versicherung und Verkehrssicherung
- 9.§ 9 Beendigung und vorzeitige Kündigung
- 10.§ 10 Schlussbestimmungen
Das musst du wissen
- Befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der Zeit (§ 542 Abs. 2 BGB). Schließe die stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ausdrücklich aus, sonst wird aus der Pop-up-Woche ein unbefristetes Mietverhältnis, wenn der Betreiber einfach weitermacht.
- Kein Konkurrenzschutz: Der Vermieter will die Flächen flexibel vermieten, auch an ähnliche Anbieter. Die Vorlage schließt den vertragsimmanenten Konkurrenzschutz aus – als Mieter musst du das wissen, bevor du im Einkaufszentrum neben einem Wettbewerber stehst.
- Gewerbeanmeldung und Ladenöffnung: Auch ein Pop-up-Store ist ein Gewerbe am Ort der Fläche. Gewerbeanmeldung (ggf. als Zweigstelle) und die Ladenöffnungszeiten des Bundeslandes gelten. Bei Lebensmitteln kommt die Lebensmittelüberwachung dazu.
- Einrichtung und Rückbau sind die häufigste Streitquelle. Lass dir vorher schriftlich bestätigen, was du bohren, kleben und streichen darfst, und halte den Zustand bei Übergabe und Rückgabe mit Fotos fest.
Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wann du einen Pop-up-Store-Mietvertrag brauchst
Du willst dein Produkt für zwei Wochen in der Innenstadt testen, im Weihnachtsgeschäft eine leere Ladenfläche nutzen, einen Showroom für einen Produktlaunch eröffnen oder eine Verkaufsaktion im Einkaufszentrum fahren. Für solche Zeiträume von wenigen Tagen bis einigen Monaten ist ein normaler Gewerbemietvertrag mit Nebenkostenabrechnung und fünf Jahren Laufzeit zu schwer. Der Pop-up-Store-Mietvertrag ist die passende Kurzzeitmiete: fester Aktionszeitraum, Pauschalmiete mit allen Nebenkosten, Auf- und Abbautage, Regeln für Einrichtung und Rückbau, Öffnungszeiten und Werbung. Er passt auch für Eigentümer und Center-Betreiber, die eine Fläche zwischen zwei Hauptmietern nicht leer stehen lassen wollen und flexibel bleiben müssen, deshalb ausdrücklich ohne Konkurrenzschutz.
Was muss in einen Pop-up-Mietvertrag?
Kurzzeitmiete heißt nicht kurzer Vertrag. Weil alles in wenigen Tagen passiert, müssen Übergabe, Betrieb und Rückbau besonders genau geregelt sein. Das steht in der Vorlage:
- Ladenfläche mit Verkaufs- und Nebenfläche, Lageplan, überlassene Ausstattung, Übergabeprotokoll mit Fotos, keine Zusicherung einer Besucherfrequenz (§ 1)
- Fester Aktionszeitraum ohne Kündigung, Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung, Auf- und Abbautage mit oder ohne Miete (§ 2)
- Nutzungszweck und Sortiment, verbotene Nutzungen, Genehmigungen und Ladenöffnungszeiten, ausdrücklicher Ausschluss des Konkurrenzschutzes (§ 3)
- Pauschalmiete inklusive Nebenkosten, Umsatzsteuer-Variante, Zahlung vor Übergabe, Kaution, optionale Umsatzmiete (§ 4)
- Erlaubte und verbotene Einrichtung, Anschlussleistung, vollständiger Rückbau, Ersatzvornahme und Nutzungsentschädigung (§ 5)
- Mindestöffnungszeiten mit Vertragsstrafe, Personal, Reinigung, Anlieferung, Hausordnung, Zutritt des Vermieters (§ 6)
- Werbung im Schaufenster und außen, gegenseitige Namensnennung, Fotos (§ 7)
- Verkehrssicherungspflicht, Betriebshaftpflicht mit Nachweis, eigene Versicherung von Ware und Technik, Haftungsgrenzen des Vermieters (§ 8)
- Beendigung, optionale Rücktrittsklausel gegen Abstand, fristlose Kündigung, Unbenutzbarkeit der Fläche (§ 9), Schlussbestimmungen (§ 10)
Pop-up-Store Mietvertrag Muster ausfüllen
In § 1 trägst du Ladeneinheit, Verkaufsfläche und Nebenfläche ein und listest, was vorhanden ist (Schaufensteranlage, Theke, Regale, Kassenplatz) und was fehlt (Kassensystem, Umkleiden). In § 2 setzt du den Aktionszeitraum und die Auf- und Abbautage mit Uhrzeit und entscheidest, ob diese Tage Miete kosten. In § 3 beschreibst du Sortiment und Marke und trägst das Bundesland für die Ladenöffnungszeiten ein. In § 4 legst du die Pauschalmiete netto fest, wählst die Umsatzsteuer-Variante, setzt Zahlungsstaffel und Kaution und streichst die Umsatzmiete, wenn ihr keine wollt. In § 5 nennst du die zulässige Anschlussleistung in Kilowatt und schreibst auf, was ausnahmsweise gebohrt werden darf. In § 6 trägst du die Mindestöffnungszeiten, die Vertragsstrafe je geschlossenem Tag und die Lieferzone ein. In § 8 setzt du die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht. Das Muster gibt es kostenlos als Word, PDF und Text.
Typische Fehler bei der Kurzzeitmiete einer Ladenfläche
Erster Fehler: die stillschweigende Verlängerung nicht ausschließen. Bleibt der Betreiber nach Ablauf einfach drin, kann aus der Pop-up-Woche ein unbefristetes Mietverhältnis werden; § 2 Abs. 1 der Vorlage schließt das aus. Zweiter Fehler: Einrichtung ohne schriftliche Erlaubnis. Gebohrte Wände, geklebte Folien und gestrichene Flächen sind die häufigste Streitquelle bei der Rückgabe. Dritter Fehler: fehlende Gewerbeanmeldung und übersehene Ladenöffnungszeiten, denn auch ein Pop-up-Store ist ein Gewerbe am Ort der Fläche. Vierter Fehler: Konkurrenzschutz voraussetzen und dann neben einem Wettbewerber stehen; die Vorlage schließt ihn ausdrücklich aus, das musst du als Mieter vorher wissen. Fünfter Fehler: keine Betriebshaftpflicht, obwohl der Betreiber während der Öffnungszeiten die Verkehrssicherungspflicht trägt. Und sechstens: Umsatzsteuer nicht klären, wenn der Vermieter Zusatzleistungen wie Personal oder Technik mitliefert.
Rechtliche Grundlagen: befristete Gewerbemiete ohne § 550 BGB
Der Pop-up-Store-Mietvertrag ist ein befristeter Gewerbemietvertrag nach den §§ 535 ff. BGB. Ein auf bestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis endet nach § 542 Abs. 2 BGB mit Ablauf dieser Zeit, ohne Kündigung; eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit gibt es nicht. Setzt der Mieter den Gebrauch fort, verlängert sich das Mietverhältnis nach § 545 BGB auf unbestimmte Zeit, wenn das nicht ausgeschlossen ist. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter nach § 546a BGB mindestens die vereinbarte Miete als Nutzungsentschädigung. Die Formvorschrift des § 550 BGB (für Gewerberäume seit 2025 ohnehin Textform, § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB) greift erst bei Laufzeiten über ein Jahr, deshalb genügt hier Textform für Änderungen. Die Garantiehaftung für anfängliche Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Gewerbeanmeldung folgt aus § 14 GewO, die Ladenöffnungszeiten aus den Ladenöffnungsgesetzen der Länder. Umsatzsteuerlich ist die Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei, mit Option nach § 9 UStG. GründerX ist Software, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wann die Pop-up-Vorlage nicht reicht
Soll der Store länger als ein Jahr laufen, bist du im Bereich des § 550 BGB und brauchst den vollständigen Gewerbemietvertrag. Bei Flächen in großen Einkaufszentren liefert der Betreiber oft eigene Verträge mit Betriebspflicht, Werbegemeinschaft und Umsatzmiete; dann prüfst du dessen Text, statt deinen durchzusetzen. Bei Gastronomie, Lebensmittelverkauf oder Alkoholausschank kommen Lebensmittelüberwachung und Gaststättenrecht hinzu, bei Veranstaltungen mit Publikum Versammlungsstätten- und Brandschutzauflagen. Wenn der Vermieter Personal, Kasse, Marketing oder Technik mitliefert, kann aus der Miete eine andere Vertragsart werden, auch umsatzsteuerlich. Und wenn du als Marke mehrere Städte gleichzeitig bespielst oder ein Franchisepartner den Store betreibt, gehört der Vertrag in anwaltliche Hände.