Kostenlos gegen bestätigte E-Mail

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (GmbH/UG): Vorlage kostenlos (Word & PDF)

Anstellungsvertrag für Fremd- und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG: Vergütung, Tantieme, Dienstwagen, Urlaub, Wettbewerbsverbot, D&O, Kündigung und Fremdvergleich.

Gesellschaft & GründungStand Oktober 2026Word · PDF · Text

Einmal die E-Mail-Adresse bestätigen – danach sind alle Vorlagen frei. Kein Konto, keine Zahlung.

Vorschau: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (GmbH/UG) als Muster

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

zwischen

[Name] [GmbH / UG (haftungsbeschränkt)], [Straße, PLZ Ort], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter HRB [Nummer], vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertreten durch [Vorname Nachname] aufgrund Gesellschafterbeschlusses vom [Datum]
– nachfolgend „Gesellschaft“ –

und

[Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, PLZ Ort]
– nachfolgend „Geschäftsführer“ –

§ 1 Bestellung, Aufgaben und Vertretung
(1) Der Geschäftsführer wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [Datum] mit Wirkung zum [Datum] zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Dieser Vertrag regelt das Anstellungsverhältnis.
(2) Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft [allein / gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen]. Er ist [von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit / nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit].
(3) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und der Beschlüsse und Weisungen der Gesellschafterversammlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Sein Verantwortungsbereich umfasst insbesondere [z. B. Vertrieb, Finanzen und Personal].

§ 2 Pflichten, Zustimmungsvorbehalte und Berichtswesen
(1) Der Geschäftsführer hat die Zustimmungsvorbehalte des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung zu beachten. Darüber hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung: [z. B. Geschäfte über [Betrag] EUR im Einzelfall, Einstellung von Mitarbeitern mit Jahresgehalt über [Betrag] EUR, Abschluss von Verträgen mit Gesellschaftern oder deren Angehörigen].
(2) Der Geschäftsführer berichtet der Gesellschafterversammlung [monatlich / quartalsweise] schriftlich über Umsatz, Ergebnis, Liquidität und wesentliche Vorgänge und unverzüglich über alle Umstände, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, insbesondere drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
(3) Der Geschäftsführer sorgt für eine ordnungsgemäße Buchführung, die fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses, die Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Datenschutz sowie die Einrichtung eines angemessenen Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systems.

§ 3 Arbeitszeit, Arbeitsort und Nebentätigkeit
(1) Der Geschäftsführer stellt seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst der Gesellschaft. Er ist an feste Arbeitszeiten nicht gebunden, hat aber, soweit die Belange der Gesellschaft es erfordern, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stehen. Mehrarbeit ist mit der Vergütung abgegolten.
[Alternative Teilzeit: (1) Der Geschäftsführer ist mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von [Stunden] Stunden pro Woche für die Gesellschaft tätig.]
(2) Dienstsitz ist [Ort]. Mobiles Arbeiten ist im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig.
(3) Entgeltliche und unentgeltliche Nebentätigkeiten, Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen (ausgenommen Beteiligungen unter 5 % an börsennotierten Gesellschaften) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Bestehende Nebentätigkeiten: [z. B. „keine“]. Veröffentlichungen und Vorträge mit Bezug zur Gesellschaft sind anzuzeigen.

§ 4 Vergütung und Tantieme
(1) Der Geschäftsführer erhält ein festes Jahresgehalt von [Betrag] EUR brutto, zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten jeweils zum Monatsende. [Optional: Zusätzlich wird im [November] ein 13. Monatsgehalt gezahlt.]
(2) Zusätzlich erhält der Geschäftsführer eine Tantieme in Höhe von [z. B. 10] % des Jahresüberschusses der Gesellschaft vor Ertragsteuern und vor Abzug der Tantieme selbst, wie er sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergibt. Verlustvorträge aus Vorjahren sind vorab abzuziehen. Die Tantieme ist auf [Betrag, z. B. 30 % des Festgehalts] EUR pro Geschäftsjahr begrenzt. Sie wird einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Bei unterjährigem Beginn oder Ende wird sie zeitanteilig gezahlt.
(3) Die Vergütung wird alle [z. B. 2] Jahre, erstmals zum [Datum], von der Gesellschafterversammlung überprüft. Eine Anpassung bedarf eines Gesellschafterbeschlusses und einer schriftlichen Vertragsänderung vor Beginn des Zeitraums, für den sie gelten soll.
(4) Mit der Vergütung nach Absatz 1 und 2 ist die gesamte Tätigkeit des Geschäftsführers abgegolten. Die Gesellschaft führt Lohnsteuer und, soweit Versicherungspflicht besteht, Sozialversicherungsbeiträge ab.
(5) [Optional: Die Gesellschaft zahlt dem Geschäftsführer einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils, höchstens [Betrag] EUR monatlich, und einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von [Betrag] EUR monatlich über [Direktversicherung / Unterstützungskasse].]

§ 5 Dienstwagen, Auslagen, Versicherungen
(1) Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer einen Dienstwagen der Klasse [z. B. Mittelklasse, Bruttolistenpreis bis [Betrag] EUR] zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Die Gesellschaft trägt die Betriebskosten. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung wird nach den steuerlichen Vorschriften [1-%-Regelung / Fahrtenbuch] versteuert und vom Geschäftsführer getragen. Bei Freistellung ist der Wagen herauszugeben.
(2) Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführer Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Auslagen im Interesse der Gesellschaft gegen Nachweis im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge.
(3) Die Gesellschaft schließt für den Geschäftsführer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag] EUR ab und hält sie während der Vertragslaufzeit und einer Nachmeldefrist von mindestens [z. B. 3] Jahren aufrecht. Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer ferner [eine Unfallversicherung mit [Betrag] EUR für den Invaliditäts- und [Betrag] EUR für den Todesfall].
(4) Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer Laptop und Mobiltelefon zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.

§ 6 Vergütung bei Krankheit und Tod
(1) Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird das Festgehalt für die Dauer von [z. B. 6] Monaten, längstens bis zur Beendigung des Vertrags, fortgezahlt; Leistungen einer Krankentagegeldversicherung oder Krankenkasse werden angerechnet. Die Tantieme wird für Fehlzeiten über [z. B. 3] Monate zeitanteilig gekürzt.
(2) Stirbt der Geschäftsführer während der Vertragsdauer, wird das Festgehalt für den Sterbemonat und die [z. B. 3] folgenden Monate an [Ehegatten / Lebenspartner / unterhaltsberechtigte Kinder] als Gesamtgläubiger fortgezahlt.

§ 7 Urlaub
(1) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von [z. B. 30] Arbeitstagen (bei Fünf-Tage-Woche). Die zeitliche Lage ist mit den übrigen Geschäftsführern und, soweit erforderlich, mit der Gesellschafterversammlung abzustimmen, sodass die Geschäftsführung stets gewährleistet bleibt.
(2) Kann der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, wird er abgegolten; Abgeltungsbetrag je Urlaubstag ist 1/250 des Jahresfestgehalts.

§ 8 Vertraulichkeit, Herausgabe, Erfindungen
(1) Der Geschäftsführer bewahrt über alle vertraulichen Angelegenheiten der Gesellschaft, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Kunden-, Preis- und Finanzdaten, auch nach Beendigung des Vertrags Stillschweigen.
(2) Bei Beendigung des Vertrags oder Freistellung gibt der Geschäftsführer unaufgefordert alle Unterlagen, Datenträger, Zugänge und Gegenstände der Gesellschaft zurück und löscht private Kopien. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
(3) Erfindungen, Software und sonstige schutzfähige Arbeitsergebnisse, die der Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit schafft, stehen der Gesellschaft zu; das Arbeitnehmererfindungsgesetz wird entsprechend angewendet. Der Geschäftsführer räumt der Gesellschaft an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Eine gesonderte Vergütung ist mit § 4 abgegolten.

§ 9 Wettbewerbsverbot
(1) Während der Vertragsdauer darf der Geschäftsführer weder für eigene noch für fremde Rechnung im Geschäftsbereich der Gesellschaft tätig werden noch sich an Wettbewerbern beteiligen oder diese beraten.
(2) Für die Dauer von [z. B. 12] Monaten nach Beendigung des Vertrags ist es dem Geschäftsführer untersagt, in [räumlicher Bereich, z. B. Deutschland] für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit der Gesellschaft auf dem Gebiet [Tätigkeitsbereich] im Wettbewerb steht, oder ein solches Unternehmen zu gründen oder sich daran zu beteiligen. Für die Dauer des Verbots zahlt die Gesellschaft eine Karenzentschädigung von monatlich [z. B. 50] % der zuletzt bezogenen durchschnittlichen monatlichen Gesamtvergütung; anderweitiger Erwerb wird angerechnet, soweit er zusammen mit der Entschädigung 110 % der bisherigen Vergütung übersteigt. Die Gesellschaft kann vor Beendigung des Vertrags schriftlich auf das Verbot verzichten; sie wird dann mit Ablauf von [z. B. 6] Monaten ab Zugang des Verzichts von der Entschädigungspflicht frei.
(3) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung verwirkt; bei Dauerverstößen gilt jeder angefangene Monat als eigener Fall. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Haftung
(1) Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft nach § 43 GmbHG. Für Entscheidungen, die er auf angemessener Informationsgrundlage und ohne Interessenkonflikt zum Wohl der Gesellschaft getroffen hat, haftet er nicht.
(2) Hat der Geschäftsführer eine Maßnahme aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses oder einer Weisung der Gesellschafterversammlung ausgeführt, ist die Haftung gegenüber der Gesellschaft ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
(3) Die Gesellschaft stellt den Geschäftsführer von Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner pflichtgemäßen Tätigkeit für die Gesellschaft entstehen, soweit nicht die D&O-Versicherung eintritt und soweit das Gesetz die Freistellung zulässt.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am [Datum] und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. [Alternative: Der Vertrag wird für die Dauer von [z. B. 3] Jahren bis zum [Datum] geschlossen und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von [6] Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.]
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 6] Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung durch die Gesellschaft erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor bei groben Pflichtverletzungen, Verstoß gegen § 2 Abs. 1 oder § 9, Vermögensdelikten oder Verlust der Eignung nach § 6 Abs. 2 GmbHG.
(4) Die Abberufung als Geschäftsführer ist jederzeit durch Gesellschafterbeschluss möglich (§ 38 GmbHG). Mit Zugang der Abberufung gilt dieser Vertrag als zum nächstzulässigen Termin nach Absatz 2 gekündigt, sofern die Gesellschaft nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt. Der Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit niederlegen; die Niederlegung ohne wichtigen Grund gilt zugleich als Kündigung dieses Vertrags zum nächstzulässigen Termin.
(5) Nach Kündigung oder Abberufung ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer unter Fortzahlung der Festvergütung und Anrechnung offener Urlaubsansprüche freizustellen. Anderweitiger Verdienst wird auf die Vergütung während der Freistellung angerechnet.
(6) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, oder in dem eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 7a SGB IV) gemeinsam mit der Gesellschaft zu beantragen. Beide Parteien wirken an der Klärung mit; die Gesellschaft trägt die Kosten.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung; das gilt auch für diese Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Gesellschaft. Es gilt deutsches Recht.
(5) Dieser Vertrag wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [Datum] genehmigt. Er wird in zwei Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält eine.

[Ort], den [Datum]


______________________________
[Name] [GmbH / UG (haftungsbeschränkt)]
vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertreten durch [Vorname Nachname]


______________________________
[Vorname Nachname], Geschäftsführer

HINWEIS: Diese Vorlage von GründerX (gruenderx.de) ist ein unverbindliches Muster und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor der Verwendung an den Einzelfall anpassen und im Zweifel prüfen lassen.

Die vollständige Vorlage mit allen Abschnitten bekommst du nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse – als Word, PDF oder Text.

Wofür die Vorlage passt

  • Gründer, die sich als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt zahlen und es steuerlich absichern wollen
  • Einstellung eines Fremdgeschäftsführers ohne Beteiligung
  • Wenn Tantieme, Dienstwagen oder Wettbewerbsverbot schriftlich festgehalten werden müssen
  • Als Nachweis für das Finanzamt (Fremdvergleich) und die Rentenversicherung (Statusfeststellung)

Das steht drin

  1. 1.§ 1 Bestellung, Aufgaben und Vertretung
  2. 2.§ 2 Pflichten, Zustimmungsvorbehalte und Berichtswesen
  3. 3.§ 3 Arbeitszeit, Arbeitsort und Nebentätigkeit
  4. 4.§ 4 Vergütung und Tantieme
  5. 5.§ 5 Dienstwagen, Auslagen, Versicherungen (D&O)
  6. 6.§ 6 Vergütung bei Krankheit und Tod
  7. 7.§ 7 Urlaub
  8. 8.§ 8 Vertraulichkeit, Herausgabe, Erfindungen
  9. 9.§ 9 Wettbewerbsverbot während und nach der Tätigkeit
  10. 10.§ 10 Haftung
  11. 11.§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
  12. 12.§ 12 Schlussbestimmungen

Das musst du wissen

  • Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt der Fremdvergleich: Der Vertrag muss vorab, schriftlich, klar und wie unter Fremden abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden. Sonst behandelt das Finanzamt Gehalt, Tantieme oder Dienstwagen als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG). Rückwirkende Erhöhungen sind tabu.
  • Der Vertrag wird von der Gesellschafterversammlung abgeschlossen, nicht von einem Mitgeschäftsführer (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer braucht zusätzlich die Befreiung von § 181 BGB in der Satzung und muss den Beschluss protokollieren.
  • Sozialversicherung: Ein Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile oder einer umfassenden Sperrminorität ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig; Minderheitsgesellschafter und Fremdgeschäftsführer meist schon. Lasse den Status über das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV) klären, sonst drohen Nachzahlungen für vier Jahre.
  • Die Tantieme sollte als fester Prozentsatz vom Jahresüberschuss vor Steuern geregelt und nach oben gedeckelt sein. Die Finanzverwaltung sieht Gesamt-Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses und einen Tantieme-Anteil über 25 % der Gesamtvergütung als Indiz für eine verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Geschäftsführer nicht. Schutz bietet nur die vertragliche Kündigungsfrist; die Abberufung als Organ ist davon unabhängig jederzeit möglich (§ 38 GmbHG).

Stand Oktober 2026. Muster nach deutschem Recht; GründerX ist Software und leistet keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann brauchst du einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag?

Die Bestellung zum Geschäftsführer per Gesellschafterbeschluss macht dich zum Organ der GmbH, regelt aber weder Gehalt noch Urlaub noch Kündigungsfrist. Dafür braucht es den Anstellungsvertrag. Als Gründer, der sich aus seiner eigenen UG oder GmbH ein Gehalt zahlt, brauchst du ihn aus einem handfesten Grund: Ohne vorherigen, schriftlichen und fremdüblichen Vertrag behandelt das Finanzamt dein Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung, und die Gesellschaft darf es nicht als Betriebsausgabe abziehen.

Ebenso nötig ist der Vertrag, wenn ihr einen Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung einstellt, wenn Tantieme, Dienstwagen oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden sollen oder wenn die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren prüft, ob Sozialversicherungspflicht besteht. Die Vorlage deckt beide Fälle ab, Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer, und enthält die Klauseln, nach denen Betriebsprüfer zuerst suchen.

Was muss in einen Geschäftsführervertrag für GmbH und UG?

Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, auf den Arbeitnehmerschutzgesetze nicht direkt anwendbar sind. Deshalb muss er mehr regeln als ein Arbeitsvertrag. Die zwölf Paragraphen der Vorlage:

  • Bestellung, Vertretungsbefugnis, Befreiung von § 181 BGB und Verantwortungsbereich (§ 1)
  • Zustimmungsvorbehalte, Berichtspflichten und Organisationspflichten wie Buchführung, Steuern, Datenschutz, Compliance (§ 2)
  • Arbeitszeit, Dienstsitz, Nebentätigkeiten und Beteiligungen (§ 3)
  • Festgehalt, Tantieme mit Bemessungsgrundlage, Deckelung und Fälligkeit, Überprüfungsrhythmus, optional Zuschüsse zur Kranken- und Altersversorgung (§ 4)
  • Dienstwagen mit Versteuerung, Auslagen, D&O-Versicherung, Unfallversicherung, Geräte (§ 5)
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Hinterbliebenenbezüge (§ 6)
  • Urlaub und Abgeltung (§ 7)
  • Vertraulichkeit, Herausgabe, Erfindungen und Nutzungsrechte (§ 8)
  • Wettbewerbsverbot während und nach der Tätigkeit mit Karenzentschädigung und Vertragsstrafe (§ 9)
  • Haftung nach § 43 GmbHG, Business Judgement Rule, Freistellung (§ 10)
  • Laufzeit, Kündigungsfristen, Kopplung an die Abberufung, Freistellung, Altersgrenze (§ 11)
  • Statusfeststellung, Schriftform, Gesellschafterbeschluss (§ 12)

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 46 Nr. 5 GmbHG Teil des Vertrags; ohne ihn ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Geschäftsführervertrag Muster ausfüllen: die Platzhalter

Gehe die Vorlage mit Satzung und Gesellschafterbeschluss neben dir durch:

  • Kopf: Firma, Sitz, HRB, Name des Gesellschafters, der die Versammlung vertritt, Datum des Beschlusses; Daten des Geschäftsführers.
  • § 1: Datum von Beschluss und Amtsbeginn, Vertretungsbefugnis und § 181 BGB genau wie im Handelsregister, Verantwortungsbereich.
  • § 2: Schwellenwerte für zustimmungspflichtige Geschäfte und Berichtsrhythmus.
  • § 3: Vollzeit oder die Teilzeit-Variante mit Wochenstunden, Dienstsitz, bestehende Nebentätigkeiten.
  • § 4: Jahresfestgehalt, optional 13. Gehalt, Tantiemesatz und Deckelung, Überprüfungsrhythmus, optionale Zuschüsse. Orientiere dich am Gehalt eines fremden Geschäftsführers in Branche und Größe.
  • § 5: Fahrzeugklasse oder Listenpreisgrenze, Versteuerungsmethode, D&O-Deckungssumme, Unfallversicherungssummen.
  • § 6 und § 7: Monate der Gehaltsfortzahlung, Hinterbliebenenbezüge, Urlaubstage.
  • § 9: Dauer und Gebiet des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, Höhe der Karenzentschädigung, Verzichtsfrist.
  • § 11: Vertragsbeginn, unbefristet oder befristete Variante, Kündigungsfrist.
  • § 12: Datum des genehmigenden Gesellschafterbeschlusses.

Unterschrieben wird für die Gesellschaft durch den von der Gesellschafterversammlung Bevollmächtigten, nie durch den Geschäftsführer selbst. Die Word-Fassung erlaubt es, die optionalen Klauseln sauber zu löschen; das PDF geht zur Ablage und an den Steuerberater.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Fehler eins: Der Vertrag wird rückwirkend geschlossen oder das Gehalt rückwirkend erhöht. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist das eine verdeckte Gewinnausschüttung, egal wie fremdüblich der Betrag ist. Alles muss vorher vereinbart und dann auch so gelebt werden: pünktliche Zahlung, keine stillen Abweichungen.

Fehler zwei: Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer unterschreibt beide Seiten, ohne von § 181 BGB befreit zu sein, oder ohne den Beschluss nach § 48 Abs. 3 GmbHG zu protokollieren. Fehler drei: eine Tantieme ohne Deckel oder mit Umsatz als Bemessungsgrundlage. Die Finanzverwaltung erkennt Umsatztantiemen nur in Ausnahmefällen an und sieht Gesamttantiemen über 50 Prozent des Jahresüberschusses kritisch.

Fehler vier: Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung. Für Geschäftsführer gilt § 74 HGB nicht direkt, aber ein entschädigungsloses Verbot über längere Zeit ist nach der Rechtsprechung häufig unwirksam. Fehler fünf: Der Sozialversicherungsstatus bleibt ungeklärt. Minderheitsgesellschafter und Fremdgeschäftsführer sind in der Regel versicherungspflichtig; wer das übersieht, zahlt Beiträge für vier Jahre nach. Die Vorlage verpflichtet deshalb beide Seiten zum Statusfeststellungsverfahren.

Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Organstellung und Anstellung sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse. Die Bestellung und Abberufung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 5, § 38 GmbHG) und ist jederzeit widerruflich; der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB, den nur eine Kündigung beendet. Zuständig für Abschluss, Änderung und Kündigung ist die Gesellschafterversammlung, nicht ein Mitgeschäftsführer.

Die Haftung richtet sich nach § 43 GmbHG: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, bei Verstoß persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft. Nach außen haftet der Geschäftsführer für nicht abgeführte Steuern (§ 69 AO) und Sozialversicherungsbeiträge sowie bei verspätetem Insolvenzantrag (§ 15a InsO). Die Business Judgement Rule, die § 10 der Vorlage abbildet, schützt unternehmerische Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage.

Steuerlich gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer der Fremdvergleich nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG: Nur was vorher klar vereinbart, angemessen und tatsächlich durchgeführt ist, bleibt Betriebsausgabe. Beim beherrschenden Gesellschafter kommt das Rückwirkungsverbot hinzu. Sozialversicherungsrechtlich entscheidet die Rechtsmacht: Wer mindestens 50 Prozent hält oder eine umfassende Sperrminorität hat, ist in der Regel nicht abhängig beschäftigt; das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV schafft Sicherheit. Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Geschäftsführer nicht (§ 14 Abs. 1 KSchG).

Wann du den Vertrag nicht ohne Berater abschließen solltest

Beim Geschäftsführervertrag ist der Steuerberater fast immer gefragt, weil er die Angemessenheit von Gehalt und Tantieme einschätzen und die Gesamtausstattung gegen die Richtwerte der Finanzverwaltung prüfen kann. Darüber hinaus brauchst du anwaltliche Hilfe, wenn

  • eine Pensionszusage oder betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung hinaus vereinbart werden soll; hier drohen Rückstellungs- und Erdienbarkeitsfragen,
  • der Geschäftsführer zugleich bei einer anderen Konzerngesellschaft angestellt ist oder im Ausland tätig wird,
  • Investoren Vorgaben zu Vergütung, Vesting oder Leaver-Regeln machen, die mit dem Anstellungsvertrag verzahnt werden müssen,
  • eine Abfindung, ein Aufhebungsvertrag oder die Trennung von einem Fremdgeschäftsführer ansteht,
  • der Geschäftsführer Erfinder ist und Patente außerhalb des Arbeitnehmererfindungsgesetzes geregelt werden sollen.

Für den Gründer, der sich ein marktübliches Gehalt zahlt, einen Dienstwagen nutzt und die Standardklauseln braucht, ist die Vorlage als Word oder PDF eine solide Grundlage. GründerX ist Software und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; lass den fertigen Vertrag vor dem ersten Gehaltslauf vom Steuerberater gegenlesen.

Häufige Fragen zu dieser Vorlage

Ist der Geschäftsführer Arbeitnehmer?
Nein, der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Arbeitnehmerschutzgesetze wie Kündigungsschutz, Arbeitszeitgesetz oder Bundesurlaubsgesetz gelten nicht unmittelbar. Deshalb regelt die Vorlage Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsfristen ausdrücklich. Für Mutterschutz, Pflegezeit und ähnliche Rechte gibt es Sonderregeln.
Wie hoch darf das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers sein?
So hoch, wie es ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position, Branche und Unternehmensgröße bekommen würde. Zu viel ist verdeckte Gewinnausschüttung, zu wenig kann in der Krise ein Indiz für fehlende Ernsthaftigkeit sein. Vergleichsstudien und die Gehaltsstrukturuntersuchungen der Finanzverwaltung helfen bei der Begründung.
Brauche ich eine D&O-Versicherung?
Pflicht ist sie nicht, aber Geschäftsführer haften der Gesellschaft gegenüber persönlich und unbegrenzt für Sorgfaltsverstöße (§ 43 GmbHG), zudem für Steuern und Sozialabgaben nach außen. Die Vorlage verpflichtet die Gesellschaft zum Abschluss; die Prämie ist Betriebsausgabe und beim Geschäftsführer kein geldwerter Vorteil, wenn die Gesellschaft im eigenen Interesse versichert.
Kann die Gesellschaft den Geschäftsführer einfach abberufen?
Ja, die Organstellung kann jederzeit durch Gesellschafterbeschluss widerrufen werden, sofern die Satzung das nicht auf wichtige Gründe beschränkt. Der Anstellungsvertrag läuft dann weiter, bis er ordentlich oder außerordentlich gekündigt ist. Die Vorlage koppelt beides: Mit der Abberufung gilt der Vertrag als zum nächstmöglichen Termin gekündigt.