Transparency-Freischaltung: Seriennummern oder Codes hochladen
Für die Freischaltung einer Transparency-geschützten ASIN verlangt Amazon den Nachweis gültiger Kennzeichnungen. Als Wiederverkäufer genügt die Übermittlung von 1 gültigen Transparency-Code oder 1 gültigen Seriennummer. Dieser Nachweis wird teils automatisiert geprüft – und dabei abgelehnt, obwohl die Kennzeichnung real vorhanden, lesbar und bereits übermittelt ist.
In vielen Fällen ist nicht der Code oder die Seriennummer das Problem, sondern die automatische Erfassung im Prüfprozess. Ein sachlicher Widerspruch mit Bitte um manuelle Prüfung – und bei Bedarf um Eskalation – führt dann häufig zur Freigabe.
Welche Formate akzeptiert Amazon Transparency?
Zulässig sind drei Formate: der Transparency-Code (alphanumerisch, beginnt mit AZ oder ZA, insgesamt 29 Zeichen, als 2D-Barcode mit „T“-Logo), die SGTIN (38 Zeichen) oder eine Seriennummer (7–20 Zeichen, häufig mit Präfix „SN“, als 1D- oder 2D-Code).
Die Kennzeichnung muss auf derselben Verpackungsseite wie der GTIN angebracht und nicht-sequenziell sein. Liegt der Wert in einem dieser Formate vor und stammt aus autorisierter Quelle, ist er gültig – eine Ablehnung „ungültig/falsches Format“ lässt sich daher gezielt entkräften.
„Codes fehlen“ – obwohl sie drauf sind und übermittelt wurden
Der häufigste Frust-Fall: Amazon meldet, es fehlten gültige Transparency-Codes bzw. Seriennummern, obwohl diese auf dem Produkt aufgebracht und im Antrag bereits hochgeladen wurden. Hier ist die richtige Reaktion, der Aussage klar zu widersprechen, die Kennzeichnung als vorhanden und eingereicht festzustellen und ausdrücklich eine manuelle Prüfung plus Eskalation an das Transparency-Team zu verlangen.
Hilfreich sind: die konkreten Codes/Seriennummern, ein Foto der aufgebrachten Kennzeichnung und der Bezugsnachweis (Rechnung des autorisierten Lieferanten). Ein bloßer erneuter Upload landet meist im selben Automatik-Loop.